FNPÄ Nr. 55 "Langefeld", Otternhagen


Vereinfachte 55. Änderung des Flächennutzungsplans "Langefeld", Stadt Neustadt a. Rbge., Stadtteil Otternhagen


Ziele und Zwecke sowie wesentliche Auswirkungen der Planung

Die Planung hat den Zweck, die planerischen Voraussetzungen zu schaffen, aus den Darstellungen des Flächennutzungsplans einen Bebauungsplan für die Errichtung einer Kindertagesstätte entwickeln zu können und damit soziale Belange zu fördern. Darüber hinaus sollen die Entwicklungspotenziale des Stadtteils Otternhagen genutzt werden, um mit einer bedarfsgerechten Wohnbaulandentwicklung die Einwohnerschaft in Neustadt a. Rbge. und insbesondere in Otternhagen zu halten sowie an der Entwicklung von Wohnraum für junge Familien mitzuwirken, um eine möglichst große Generationenvielfalt in der Stadt zu entwickeln.

Ziele sind die Errichtung einer Kindertagestätte, neuen Wohnraum im Stadtteil Otternhagen zu schaffen sowie die Sicherung der Oberflächenentwässerung für die o. g.  Nutzungen.


Ablauf des Aufstellungsverfahrens

01.06.2026Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
08.06.2026 bis
15.07.2026
Veröffentlichung des Planentwurfes (Beteiligung der Öffentlichkeit) gem. § 3 Abs. 2 BauGB
08.06.2026 bis
15.07.2026
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB


Planungsunterlagen

Bekanntmachung


Flächennutzungsplanänderung mit Begründung


Ansprechperson

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Dienstag

Von 08:00 bis 13:00 Uhr

Donnerstag

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Freitag

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