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FNPÄ Nr. 55 "Langefeld", Otternhagen
Vereinfachte 55. Änderung des Flächennutzungsplans "Langefeld", Stadt Neustadt a. Rbge., Stadtteil Otternhagen
Ziele und Zwecke sowie wesentliche Auswirkungen der Planung
Die Planung hat den Zweck, die planerischen Voraussetzungen zu schaffen, aus den Darstellungen des Flächennutzungsplans einen Bebauungsplan für die Errichtung einer Kindertagesstätte entwickeln zu können und damit soziale Belange zu fördern. Darüber hinaus sollen die Entwicklungspotenziale des Stadtteils Otternhagen genutzt werden, um mit einer bedarfsgerechten Wohnbaulandentwicklung die Einwohnerschaft in Neustadt a. Rbge. und insbesondere in Otternhagen zu halten sowie an der Entwicklung von Wohnraum für junge Familien mitzuwirken, um eine möglichst große Generationenvielfalt in der Stadt zu entwickeln.
Ziele sind die Errichtung einer Kindertagestätte, neuen Wohnraum im Stadtteil Otternhagen zu schaffen sowie die Sicherung der Oberflächenentwässerung für die o. g. Nutzungen.
Ablauf des Aufstellungsverfahrens
| 01.06.2026 | Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB |
| 08.06.2026 bis 15.07.2026 | Veröffentlichung des Planentwurfes (Beteiligung der Öffentlichkeit) gem. § 3 Abs. 2 BauGB |
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08.06.2026 bis 15.07.2026 | Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB |
Planungsunterlagen
Ansprechperson
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