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Der Schützenplatz ist am Freitag gesperrt
Grund für die Regelung ist ein öffentliches Gelöbnis der Bundeswehr, das am Freitag, 28. August, in Neustadt stattfindet. Die entsprechenden Parkflächen werden dafür benötigt. Die Straßen Am Schützenplatz, Am Schießstande und Ziegeleiberg sind von der Maßnahme nicht betroffen.
Wichtig: Wer trotz der Sperrung ein Fahrzeug auf dem Schützenplatz abstellt, riskiert ein Verwarngeld von bis zu 70 Euro. An allen Zufahrten weisen frühzeitig große Tafeln auf das für den 28. August für das gesamte Areal geltende Durchfahrtverbot hin. Das Durchfahrverbot beinhaltet gleichzeitig ein Parkverbot auf dem Schützenplatz und auf dem Parkplatz am Veranstaltungszentrum.
Die Haltverbotsbereiche und Sperrungen haben auch Auswirkungen auf die Besucher der Stadtbibliothek und von Veranstaltungen im Veranstaltungszentrum Leinepark sowie die Kunden der anliegenden Gewerbebetriebe und der Tafel Neustadt. Die Gebäude am Schützenplatz sind dann ausschließlich zu Fuß zu erreichen.

