167 - "Vergnügungsstätten" Kernstadt

167 - "Vergnügungsstätten" Kernstadt


ABLAUF DES AUFSTELLUNGSVERFAHRENS

07.04.2016
Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
27.02.2017 bis 27.03.2017
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB
25.07.2017 bis 25.08.2017
Öffentliche Auslegung des Planentwurfs gem. § 3 Abs. 2 BauGB
04.12.2017 bis 18.12.2017
Erneute öffentliche Auslegung des Planentwurfs gem. § 4a Abs. 3 BauGB
08.03.2018
Satzungsbeschluss
12.04.2018
Rechtskraft des Bauleitplans

VERFÜGBARE DOKUMENTE

Die Grundlage für den o.g. Bebauungsplan bildet das im Jahre 2014 vom Rat der Stadt Neustadt am Rübenberge beschlossene Vergnügungsstättenkonzept. Ziel des Vergnügungsstättenkonzeptes ist es, eine gesamtstädtische räumliche Entwick-
lungskonzeption zur planungsrechtlichen Steuerung von neuen Vergnügungsstätten im Stadtgebiet zu erhalten. Das Vergnügungsstättenkonzept stellt eine städtebauliche Beurteilung dar und dient als Grundlage für eine städtebauliche bzw. planungsrechtliche Steuerung weiterer Vergnügungsstätten im Neustädter Stadtgebiet.

 >>>   Hier finden Sie das Vergnügungsstättenkonzept   <<<


Ansprechperson

Keine Mitarbeitende gefunden.