Bebauungsplan Nr. 108 G 3. beschleunigte Änderung "Sparkassenquartier 1. BA" Kernstadt


Bebauungsplan Nr. 108 G "Sparkassenquartier 
1. Bauabschnitt" beschleunigte 3. Änderung , Stadt  Neustadt a. Rbge., Stadtteil Kernstadt


Ziele und Zwecke sowie wesentliche Auswirkungen der Planung

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung sind die Attraktivierung der Innenstadt durch die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für innenstadtrelevante Nutzungen, Verbesserung der Wegeverbindungen und Schaffung von Grün- und Aufenthaltsräumen.

Der Rat der Stadt Neustadt a. Rbge. hat in seiner Sitzung am 08.08.2024 das Konzept „Verbindender Solitär“ als städtebauliches Entwicklungskonzept für den Blockbereich Marktstraße / Am kleinen Walle / Entenfang beschlossen. Die wesentlichen Ziele, die hiermit verfolgt werden sind: Link zum Blockkonzept

  • Schaffung eines prägenden Solitärgebäudes der Sparkasse an der Marktstraße
  • Erhalt und Erweiterung des Stadtplatzes an der Markstraße innerhalb der Platzfolge
  • Attraktivierung der Wegeverbindung zwischen Marktstraße und neuem Rathaus
  • Schaffung eines öffentlichen Grünraums mit Aufenthaltsnutzung
  • Entsiegelung und Schaffung klimaangepasster Freiräume
  • Schaffung von Flächen für innenstadtzuträglichen Nutzungen sowie Stärkung des Wohnens

 Zur Umsetzung des Konzeptes und die Erreichung der gesteckten Ziele ist die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 108 G sowie die Teilaufhebung der Örtlichen Bauvorschrift für die Kernstadt Neustadt a. Rbge. notwendig.

Link zur Teilaufhebung der 1. Änderungssatzung zur Örtlichen Bauvorschrift über die Anforderungen an bauliche Anlagen zur Erhaltung und Gestaltung des Stadt- und Straßenbildes der Kernstadt Neustadt a. Rbge.

Ablauf des Aufstellungsverfahrens

Die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 108 G wird gemäß § 13  BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

27.10.2025Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss durch den Verwaltungsausschuss der Stadt Neustadt a. Rbge. gem. § 2 Abs. 1 BauGB bzw. § 3 Abs. 2 BauGB
04.11. bis
18.11.2025
Information der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung gem. § 13 Abs. 2 BauGB
19.11. bis
23.12.2025
Veröffentlichung/Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB mit Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB


Planungsunterlagen


Bekanntmachung 


  

Planzeichnung 

    

Begründung mit Artenschutzprüfung, Höhenermittlung und unverbindlicher Bebauungsvorschlag

  

Ansprechperson

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