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Bebauungsplan Nr. 208 "Alt-Mardorfer-Kämpe" beschleunigte 3. Änderung
Bebauungsplan Nr. 208 "Alt-Mardorfer-Kämpe" beschleunigte 3. Änderung, Stadtteil Mardorf
Ziele und Zwecke sowie wesentliche Auswirkungen der Planung
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung sind die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein größeres Angebot an Ferienwohnungen am Nordufer des Steinhuder Meeres. Mit der 2. Änderung des Bebauungsplans, die seit dem 06.10.2021 rechtskräftig ist, wurde bereits die Entwicklung eines zusammenhängenden Ferienhausgebiets eingeleitet. Durch die 3. Änderung des Bebauungsplans wird eine kleinteilige und zugleich zusammenhängende Struktur geschaffen, die die Entwicklung des Ferienhausgebiets weiterführt und städtebaulich sinnvoll ergänzt.
Ablauf des Aufstellungsverfahrens
Die beschleunigte 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 208 wird gemäß § 13a BauGB im beschleunigte Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
| 29.09.2026 | Aufstellungs- und Veröffentlichungsbeschluss durch den Verwaltungsausschuss der Stadt Neustadt a. Rbge. gem. § 2 Abs. 1 BauGB bzw. § 3 Abs. 2 BauGB |
| 13.10.2026 bis 27.10.2026 | Information der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB |
| 28.10.2026 bis 30.11.2026 | Veröffentlichung und Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB mit Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB |
Planungsunterlagen
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