Bebauungsplan Nr. 514 "Edeka-Markt Hagen", Stadtteil Hagen


Bebauungsplan Nr. 514 "Edeka-Markt Hagen", Stadtteil Hagen


Ziele und Zwecke sowie wesentliche Auswirkungen der Planung


Allgemeine Ziele des vorhabenbezogenen Bebauungsplans im Kontext mit dem städtebaulichen Durchführungsvertrag sind:

  • ein neuer, attraktiver Nahversorger im Stadtteil Hagen,
  • die Wiedernutzbarmachung einer Gewerbebrache innerhalb der Ortslage von Hagen,
  • die Sicherung der Oberflächenentwässerung im Plangebiet.

Allgemeiner Zweck des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist ein Ersatzneubau für einen Lebensmittelmarkt, um einem bestehenden Betrieb im Stadtteil Hagen die Möglichkeit der Modernisierung und Erweiterung zu bieten und die verbrauchernahe Versorgung der Bevölkerung langfristig zu sichern. Die Planung dient dem sparsamen und schonendem Umgang mit Grund und Boden, indem die früher von der Raiffeisengenossenschaft genutzten Flächen für die vorgesehene neue Nutzung in Anspruch genommen wird. Weiterer Zweck der Planung ist die Förderung wirtschaftlicher Belange und die Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen. Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist notwendig, um die angestrebte Grundstücksnutzung in der geplanten Form zu erreichen.

Das Plangebiet ist im wirksamen Flächennutzungsplan als „gemischte Baufläche“ dargestellt. Die Festsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 514 für ein Projekt eines großflächigen Einzelhandels können aus dieser Darstellung nicht entwickelt werden. Daher führt die Stadt Neustadt a. Rbge. parallel die 45. Änderung des Flächennutzungsplans durch.

Hinweis: Die bereits begonnene Beteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB und die Veröffentlichung gem. § 3 Abs. 2 BauGB werden aufgrund einer in den Veröffentlichungsunterlagen fehlenden umweltbezogenen Stellungnahme (Schalltechnische Begutachtung – ergänzende Stellungnahme Ladezone)  mit neuen Daten (März bis April 2026) wiederholt.


Ablauf des Aufstellungsverfahrens

16.06.2025
Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
07.07.2025 bis
21.07.2025
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
09.07.2025 bis
15.08.2025
Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
02.02.2026Veröffentlichungsbeschluss
09.03.2026 bis 14.04.2026Veröffentlichung/öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB mit Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB


Planungsunterlagen


Bekanntmachung

  

Planzeichnung mit Vorhaben- und Erschließungsplan

   

Begründung

  

modifiziertes Antragsschreiben des Projektentwicklers vom 28.11.2025 

 

Abwägungstabelle


Baugrunduntersuchung (Tragfähigkeit und Versickerung) 


Baugrunduntersuchung (Analytik des Aushubmaterials)

Lärmgutachten 

Einzelhandelsgutachten 

  

Artenschutzrechtliche Hinweise Abriss nördliche Lagerhalle – Brutvögel und Fledermäuse – (07/2024)


Artenschutzrechtliche Hinweise Abriss westliche Lagerhalle –Brutvögel und Fledermäuse – (08/2024)


Schalltechnische Begutachtung - ergänzende Stellungnahme Ladezone (10/2025)

  


Ansprechperson

Keine Mitarbeitende gefunden.

Dienstag

Von 08:00 bis 13:00 Uhr

Donnerstag

Von 13:00 bis 16:00 Uhr

Freitag

Von 08:00 bis 12:00 Uhr

Unsere Mitarbeitenden sind auch außerhalb der Sprechzeiten telefonisch erreichbar.