Bebauungsplan Nr. 520 A "Östlich Bruchlandsweg - 1. Bauabschnitt", beschleunigte 1. Änderung, Borstel


Bebauungsplan Nr. 520 A "Östlich Bruchlandsweg - 1. Bauabschnitt" beschleunigte 1. Änderung, Stadt Neustadt a. Rbge., Borstel


Ziele und Zwecke sowie wesentliche Auswirkungen der Planung

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung sind, die Verbesserung der Nutzungsmöglichkeiten des Grundstücks im Plangebiet für die mögliche Realisierung eines Feuerwehrgerätehauses durch Erhöhung des Maßes der baulichen Nutzung und Anpassung der Örtlichen Bauvorschriften für technische Hallengebäude.


Ablauf des Aufstellungsverfahrens

Die beschleunigte 1 Änderung des Bebauungsplanes Nr. 520 A wird gemäß § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

01.10.2026Aufstellungs- und Veröffentlichungsbeschluss durch den Rat der Stadt Neustadt a. Rbge. gem. § 2 Abs. 1 BauGB bzw. § 3 Abs. 2 BauGB
12.10.2026 bis
19.10.2026
Information der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB
20.10.2026 bis
30.11.2026
Veröffentlichung und Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB mit Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB


Planungsunterlagen


Bekanntmachung


Planzeichnung mit Begründung

Ansprechperson

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