- Rathaus
- Bürgerportal
- Wirtschaft
- Leben in Neustadt
- Stadtpolitik
- Arbeiten in Neustadt
Bebauungsplan Nr. 520 A "Östlich Bruchlandsweg - 1. Bauabschnitt", beschleunigte 1. Änderung, Borstel
Bebauungsplan Nr. 520 A "Östlich Bruchlandsweg - 1. Bauabschnitt" beschleunigte 1. Änderung, Stadt Neustadt a. Rbge., Borstel
Ziele und Zwecke sowie wesentliche Auswirkungen der Planung
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung sind, die Verbesserung der Nutzungsmöglichkeiten des Grundstücks im Plangebiet für die mögliche Realisierung eines Feuerwehrgerätehauses durch Erhöhung des Maßes der baulichen Nutzung und Anpassung der Örtlichen Bauvorschriften für technische Hallengebäude.
Ablauf des Aufstellungsverfahrens
Die beschleunigte 1 Änderung des Bebauungsplanes Nr. 520 A wird gemäß § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
| 01.10.2026 | Aufstellungs- und Veröffentlichungsbeschluss durch den Rat der Stadt Neustadt a. Rbge. gem. § 2 Abs. 1 BauGB bzw. § 3 Abs. 2 BauGB |
| 12.10.2026 bis 19.10.2026 | Information der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB |
| 20.10.2026 bis 30.11.2026 | Veröffentlichung und Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB mit Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB |
Planungsunterlagen
Ansprechperson
Suchergebnisse werden geladen
Keine Mitarbeitende gefunden.
Unsere Mitarbeitenden sind auch außerhalb der Sprechzeiten telefonisch erreichbar.