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Bebauungsplan Nr. 872 "Feuerwehrgerätehaus Scharrel-Metel" Stadtteil Scharrel
Bebauungsplan Nr. 872 "Feuerwehrgerätehaus Scharrel/Metel", Stadtteil Scharrel
Ziele und Zwecke sowie wesentliche Auswirkungen der Planung
Das allgemeine Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung für den Bau eines gemeinsamen Feuerwehrgerätehauses für die Ortsteile Scharrel und Metel.
Der allgemeine Zweck der Planung ist die Erfüllung der Daseinsvorsorge und des Brandschutzes für die Sicherheit der Neustädter Bevölkerung.
Die Aufstellung der 54. Flächennutzungsplanänderung "Feuerwehrgerätehaus Scharrel/Metel", Stadtteil Scharrel, erfolgt im Parallelverfahren und ist unter folgendem Link abrufbar:
Ablauf des Aufstellungsverfahrens
| 27.10.2025 | Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB |
| 12.11.2025 bis 27.11.2025 | Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB |
| 12.11.2025 bis 16.12.2025 | Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB |
| 29.06.2026 | Veröffentlichungsbeschluss |
| 14.07.2026 bis 21.08.2026 | Veröffentlichung/Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB mit Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB |
Planungsunterlagen
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