Bebauungsplan Nr. 872 "Feuerwehrgerätehaus Scharrel-Metel" Stadtteil Scharrel


Bebauungsplan Nr. 872 "Feuerwehrgerätehaus Scharrel/Metel", Stadtteil Scharrel


Ziele und Zwecke sowie wesentliche Auswirkungen der Planung

Das allgemeine Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung für den Bau eines gemeinsamen Feuerwehrgerätehauses für die Ortsteile Scharrel und Metel. 

Der allgemeine Zweck der Planung ist die Erfüllung der Daseinsvorsorge und des Brandschutzes für die Sicherheit der Neustädter Bevölkerung.

Die Aufstellung der 54. Flächennutzungsplanänderung "Feuerwehrgerätehaus Scharrel/Metel", Stadtteil Scharrel, erfolgt im Parallelverfahren und ist unter folgendem Link abrufbar:

Verfahrensablauf 54. Flächennutzungsplanänderung "Feuerwehrgerätehaus Scharrel/Metel", Stadtteil Scharrel

Ablauf des Aufstellungsverfahrens

27.10.2025
Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
12.11.2025 bis
27.11.2025
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
12.11.2025 bis
16.12.2025
Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
29.06.2026Veröffentlichungsbeschluss
14.07.2026 bis 21.08.2026Veröffentlichung/Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
mit Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und 
Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB

Planungsunterlagen

Bekanntmachung

         

Planzeichnung

      

Begründung mit Umweltbericht

      

Abwägung

     

Geotechnischer Bericht

    

Untersuchung der Brutvögel

   

Schalltechnisches Gutachten

   

Ansprechperson

Keine Mitarbeitende gefunden.

Persönliche Vorsprache nach vorheriger Terminvereinbarung. Unsere Mitarbeitenden sind auch außerhalb der allgemeinen Sprechzeiten telefonisch erreichbar.