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Flächennutzungsplanänderung 54 "Feuerwehrgerätehaus Scharrel/Metel", Stadtteil Scharrel
Flächennutzungsplanänderung Nr. 54
"Feuerwehrgerätehaus Scharrel/Metel",
Stadtteil Scharrel
Ziele und Zwecke sowie wesentliche Auswirkungen der Planung
Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sind, die planerischen Vorbereitungen für die Entwicklung eines Feuerwehrgerätehauses in Scharrel. Die Änderung des Flächennutzungsplans ist erforderlich, um den Bebauungsplan, welcher die planungsrechtliche Voraussetzung für die bauliche Umsetzung des Vorhabens der Feuerwehr schaffen soll, zu entwickeln.
Die Realisierung des Feuerwehrgerätehauses dient der Daseinsvorsorge, dem Brandschutz und der Sicherheit der Neustädter Bevölkerung. Das Feuerwehrwesen unterstützt und fördert die Jugend- und die kameradschaftliche Zusammenarbeit.
Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 872 "Feuerwehrgerätehaus Scharrel/Metel", Stadtteil Scharrel, erfolgt im Parallelverfahren und ist unter folgendem Link abrufbar:
Verfahrensablauf zum Bebauungsplan Nr. 872 "Feuerwehrgerätehaus Scharrel/Metel", Stadtteil Scharrel
Ablauf des Aufstellungsverfahrens
Die Bauleitplanung wird im vollen Verfahren durchgeführt.
| 16.06.2025 | Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB |
| 03.07.2025 bis 17.07.2025 | Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB |
| 03.07.2025 bis 07.08.2025 | Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB |
| 29.06.2026 | Veröffentlichungsbeschluss |
| 14.07.2026 bis 21.08.2026 |
Veröffentlichung/Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB mit Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB |
Planungsunterlagen
Ansprechperson
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