Kommunaler Wärmeplan der Stadt Neustadt a. Rbge. - BERICHTENTWURF


Der Verwaltungsausschuss der Stadt Neustadt a. Rbge. hat in seiner Sitzung am 29.09.2026 der Auslegung des Entwurfs der kommunalen Wärmeplanung zugestimmt und die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange beschlossen.

Die Kommunale Wärmeplanung wurde nach den Vorgaben des Gesetzes für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz – WPG) sowie den für Niedersachsen geltenden landesrechtlichen Bestimmungen - insbesondere NKlimaG §§ 20 ff. - erstellt.

Der im Anschluss an diese Auslegung beschlossene Wärmeplan hat gemäß § 23 Abs. 4 WPG keine rechtliche Außenwirkung und begründet keine einklagbaren Rechte oder Pflichten. Er stellt insbesondere keine verbindliche Festlegung dar, dass ein Grundstück künftig an ein Wärmenetz angeschlossen werden muss oder ausschließlich über eine bestimmte Wärmeversorgungsart versorgt werden darf. Der kommunale Wärmeplan ist vielmehr ein strategisches Instrument, dass das Grundgerüst für die Planungen hin zu einer CO2-neutralen Wärmeversorgung der Kommune darlegen soll.

Gemäß § 25 WPG sind Kommunen verpflichtet, ihren kommunalen Wärmeplan spätestens alle fünf Jahre zu überprüfen und zu aktualisieren.

Der Entwurf des kommunalen Wärmeplans liegt in der Zeit vom

05. Oktober 2026 bis einschließlich 08. November 2026

im Rathaus der Stadt Neustadt a. Rbge., An der Stadtmauer 1, 31535 Neustadt a. Rbge., während der Öffnungszeiten:

Mo - Mi 8 - 16 Uhr, Do 8 - 18 Uhr, Fr 8 - 12 Uhr

öffentlich aus. Die Unterlagen können darüber hinaus über unten stehenden Link heruntergeladen werden.

Stellungnahmen können bis zum 16. November 2026 schriftlich (postalisch an Fachdienst IT, Projektentwicklung und Klimaschutz oder  elektronisch an klimaschutz@neustadt-a-rbge.de) bei der Stadt Neustadt a. Rbge. abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den kommunalen Wärmeplan unberücksichtigt bleiben.