Hort

Hort

Der Hort der Kindertagesstätte Bordenau befindet sich in Containern neben der Grundschule Bordenau. Verschiedene Gruppenräume bieten die Möglichkeit, nach den Bedürfnissen der Kinder gestaltet zu werden. Dabei ist uns wichtig, dass Ruhe, Entspannung und Kreativität ihren Platz in den Räumen finden. Hausaufgaben können erledigt werden. Der Schulhof darf von den Hortkindern selbständig ohne direkte Aufsicht genutzt werden.

  • Betreuungszeiten

    Die Betreuung erfolgt das gesamte Jahr von Montag bis Freitag abzüglich einer dreiwöchigen Schließzeit im Sommer, welche in der Regel auf die letzten drei Sommerferienwochen fällt. Zu den 15 Schließtagen im Sommer kommen weitere 10 Tage, die als Brückentage, zwischen Weihnachten und Neujahr und für Fortbildungen für das pädagogische Personal genutzt werden. Eine Übersicht der Schließzeiten erhalten Sie immer rechtzeitig bei uns.

    Während der Schulzeit werden die Hortkinder von 12:45 - 16:00 Uhr betreut .                                                                                   In den Ferien bieten wir im Hort eine Betreuung von 08:00 - 16:00 Uhr an.

  • Tagesablauf

    Ab 13:00 Uhr wird für die Kinder das warme Mittagessen angeboten. Dieses wird den Kindern im vorderen Hausaufgabenraum, genannt Essenraum, zur Verfügung gestellt. Die Hortkinder haben dann bis 14:00 Uhr Zeit zum Essen. Wann und mit wem sie ihre Mahlzeit einnehmen, dürfen sie dabei frei entscheiden.

    Die Kinder können selbstbestimmend ihren Nachmittag im Hort gestalten und werden dabei von den pädagogischen Fachkräften situations- und bedürfnisorientiert, auch mit Angeboten und Projekten, unterstützt und begleitet. Die Hortkinder dürfen selbstbestimmt entscheiden ob und wann sie ihre Hausaufgaben erledigen wollen. Hierfür stehen ihnen separate Räume zur Verfügung.

    In den Ferien findet ein „Ferienprogramm“ statt, welches die pädagogischen Fachkräfte zusammen mit den Kindern erstellen. Teil des Programms sind beispielsweise: Ausflüge, Bastelangebote, Projekte oder Koch- und Backtage, aber immer auch genügend Freiraum für selbstbestimmtes Spielen.
    Es ist uns wichtig, die örtlichen Gegebenheiten zu nutzen, damit die Kinder ihr Umfeld auf vielfältige Art und Weise kennenlernen.

  • Betreuungsgebühren

    Das Betreuungsentgelt richtet sich nach der Satzung über die Erhebung von Gebühren und die Benutzung der Kindertageseinrichtungen und sonstigen Einrichtungen der Stadt Neustadt a. Rbge. in der Fassung der 8. Änderung vom 05.09.2024.

    Hortbetreuung 4 Stunden = 130,30 EUR                                                                                                                                                          (Stand 08/2025)          

    Die Gebühr für die Versorgung mit Mittagessen beträgt pro Monat 80,00 EUR und wird zusammen mit der Betreuungsgebühr erhoben.

    Eltern, die aus finanziellen Gründen nicht in der Lage sind, die Betreuungskosten selbst zu tragen, können bei der Stadt Neustadt a. Rbge. einen Antrag auf Kostenübernahme stellen. Eltern, die eine Kostenübernahme im Rahmen der wirtschaftlichen Jugendhilfe nach dem SGB VIII erhalten, kann auf Antrag eine Ermäßigung von 50% auf die Gebühr für die Versorgung mit Hortmittagessen gewährt werden, soweit nicht andere für den gleichen Zweck gewährte Leistungen möglich sind.

    Besuchen mehrere in einer Haushaltsgemeinschaft lebende Kinder gebührenpflichtig (ohne Berücksichtigung der Gebühren für die Mittagsverpflegung) eine Kindertagesstätte im Bereich der Stadt Neustadt a. Rbge. bzw. werden gebührenpflichtig in Kindertagespflege betreut, werden die Betreuungsgebühren nach §§ 10 oder 11 für das zweite Kind um 50 % monatlich,
    für das dritte Kind um 75 % und für das vierte und jedes weitere Kind um 100 % ermäßigt. Die Reihenfolge der Ermäßigung richtet sich nach dem Lebensalter der Kinder. Den Antrag zur Geschwisterermäßigung finden Sie hier.

  • Anmeldung

    Wir haben Ihr Interesse geweckt und Sie möchten Ihr Kind für eine Betreuung bei uns in der Einrichtung anmelden?

    Die Anmeldung für einen Betreuungsplatz in Neustadt a. Rbge. erfolgt über das zentrale Online-Anmeldeverfahren. Der Anmeldezeitraum für das kommende Kitajahr erfolgt immer zwischen dem 01. November des laufenden Jahres und dem 31. Januar des Folgejahres. Für die Anmeldung im Hort ist ein Bedarfsnachweis zwingend erforderlich. Kinder der zukünftigen ersten und vierten Klassen müssen ihr Kind über das zentrale Anmeldeportal für die Betreuung neu anmelden. Bei Kindern, die bereits unseren Hort besuchen und zukünftig die zweite oder dritte Klasse besuchen, genügt ein aktueller Bedarfsnachweis. Dieser darf nicht älter als drei Monate sein. Diesen Nachweis senden Sie ebenfalls, während des Anmeldezeitraums, an die E-Mailadresse des Familien-Service-Büros (familienservicebuero@neustadt-a-rbge.de) der Stadt Neustadt a. Rbge. Die Platzvergabe für einen Betreuungsplatz erfolgt für alle Kinder nach einheitlichen Kriterien und berücksichtigt drei Bedarfsbereiche. Den Bedarf des Kindes, den Bedarf der Familie sowie individuelle Bedarfe der Familie. Eine unterjährige Vermittlung erfolgt ausschließlich über die zentrale Warteliste der Stadt Neustadt a. Rbge.

    Zum Anmeldeportal

Informationen:

Home

Pädagogisches Konzept

Eingewöhnung

Mahlzeiten

Räumlichkeiten


Kontakt:


Keine weiteren Ergebnisse gefunden.
%count% Elemente insgesamt gefunden.