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Kindergarten
Kindergarten
In unserern Kindergartengruppen den Einhörnern, den Elefanten und den Erdmännchen , werden insgesamt bis zu 74 Kinder im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt von zwei pädagogischen Fachkräften je Kindergartengruppe betreut.
Den Kindergartenkindern stehen drei Gruppenräume und ein Bewegungsraum zur Verfügung, die auf zwei Häuser verteilt sind. Während der Zeit der offenen Türen können sie je nach Interessenlage und Bedürfnis zwischen den Räumen wählen. Die Aufteilung der Räume ist veränderbar und wird den Bedürfnissen der Kinder bzw. der päd. Arbeit des päd. Fachpersonals angepasst. Unsere Halle wird als Bildungsraum genutzt. Auf dem großzügigen Außengelände von ca. 1000 Quadratmetern bieten wir den Kindern jede Menge Bewegung und abwechslungsreiche Erfahrungsmöglichkeiten.
Gegen Mittag nehmen alle Kinder gemeinsam das Mittagessen zu sich. Für Kinder in der Ganztagsbetreuung ist dieses verpflichtend. Kinder aus der Halbtagsgruppe können freiwillig am Mittagessen teilnehmen. Dieses muss jedes Jahr neu beantragt werden und ist gebührenpflichtig.
Betreuungszeiten
Die Betreuung erfolgt das gesamte Jahr von Montag bis Freitag abzüglich einer dreiwöchigen Schließzeit im Sommer, welche in der Regel auf die letzten drei Sommerferienwochen fällt. Zu den 15 Schließtagen im Sommer kommen weitere 10 Tage, die als Brückentage, zwischen Weihnachten und Neujahr und für Fortbildungen für das pädagogische Personal genutzt werden. Eine Übersicht der Schließzeiten erhalten Sie immer rechtzeitig bei uns in der Kita.
Die Kernbetreuungszeit für unsere Halbtagskindergartengruppe umfasst eine Betreuungszeit von 08:00 - 13:00 Uhr Die Kernbetreuungszeit für unsere zwei Ganztagsgruppen umfasste eine Betreuungszeit von 08:00 - 16:00 Uhr.
Sofern ausreichend Bedarf und Platz zur Verfügung steht, kann zudem ein Frühdienst ab 07:00 Uhr angeboten werden. Der Bedarf für den Frühdienst muss durch Arbeitszeitbescheinigungen nachgewiesen und im städtischen Anmeldezeitraum (Nov - Jan des Folgejahres) über das Elternprotal für ein weiteres Kitajahr angemeldet werden. Ein Sonderdienst kommt nur zu stande, wenn ausreichend Personal vrohanden ist sowie eine Mindestbelegung von 50% der Gruppenstärke erreicht ist.
Tagesablauf
07:00 - 08:00 Uhr
Frühdienst für in diesen Dienst angemeldete Kinder aus (Krippe, Kiga und Hort)
08:00 - 08:30 Uhr
Bring-Zeit / Ankommen
08:30 - 09:00 Uhr
Gemeinsamer Kreis mit mindestens einer pädagogischen Fachkraft im Stammraum der Kinder.
bis 10:00 Uhr
Rollendes Frühstück
09:00 - 11:30 Uhr
Freispielphase mit Angeboten
11:30 Uhr
Mittagessen in den Gruppenräumen
12:45 - 14:00 Uhr
Freispielphasen mit Angeboten
14:00 Uhr
"Schmause-Pause"
14:30 - 16:00 Uhr
Freispiel
Betreuungsgebühren
Das Betreuungsentgelt richtet sich nach der Satzung über die Erhebung von Gebühren und die Benutzung der Kindertageseinrichtungen und sonstigen Einrichtungen der Stadt Neustadt a. Rbge. in der Fassung der 8. Änderung vom 05.09.2024.
Die Kinder, die einen Anspruch auf eine Freistellung von den Betreuungsgebühren nach § 22 NKiTaG haben, sind von der Gebührenerhebung insoweit ausgenommen, als sie für einen Betreuungsplatz mit einer Betreuungszeit von bis zu 8 Stunden täglich aufgenommen sind. Für die Zeit, die über diesen Betreuungsrahmen hinausgeht, ist eine Betreuungsgebühr zu zahlen. Dies betrifft lediglich die altersübergreifende Gruppe sofern zusätzlich der Sonderdienst ab 07:00 Uhr dazu gebucht wurde. Hier beträgt das Entgelt für den Frühdienst 30,00 EUR.
Die Gebühr für die Versorgung mit Mittagessen beträgt pro Monat 75,00 EUR.
Eltern, die aus finanziellen Gründen nicht in der Lage sind, die Betreuungskosten selbst zu tragen, können bei der Stadt Neustadt a. Rbge. einen Antrag auf Kostenübernahme stellen. Für die Übernahme der Beiträge für die Mittagsverpflegung kann eine aktuelle BUT Berechtigung eingereicht werden.
Besuchen mehrere in einer Haushaltsgemeinschaft lebende Kinder gebührenpflichtig (ohne Berücksichtigung der Gebühren für die Mittagsverpflegung) eine Kindertagesstätte im Bereich der Stadt Neustadt a. Rbge. bzw. werden gebührenpflichtig in Kindertagespflege betreut, werden die Betreuungsgebühren nach §§ 10 oder 11 für das zweite Kind um 50 % monatlich,
für das dritte Kind um 75 % und für das vierte und jedes weitere Kind um 100 % ermäßigt. Die Reihenfolge der Ermäßigung richtet sich nach dem Lebensalter der Kinder. Den Antrag zur Geschwisterermäßigung finden Sie hier.Anmeldung
Wir haben Ihr Interesse geweckt und Sie möchten Ihr Kind für eine Betreuung bei uns in der Einrichtung anmelden?
Die Anmeldung für einen Betreuungsplatz in Neustadt a. Rbge. erfolgt über das zentrale Online-Anmeldeverfahren. Der Anmeldezeitraum für das kommende Kitajahr erfolgt immer zwischen dem 01. November des laufenden Jahres und dem 31. Januar des Folgejahres. Für eine Betreuung in unserer altersübergreifenden Gruppe sowie die Anmeldung für einen Frühdienst ist das Hochladen von Bedarfsnachweisen unerlässlich. Die anschließende Platzvergabe erfolgt in drei Vergaberunden. Die Platzvergabe für einen Betreuungsplatz erfolgt für alle Kinder nach einheitlichen Kriterien und berücksichtigt drei Bedarfsbereiche. Den Bedarf des Kindes, den Bedarf der Familie sowie individuelle Bedarfe der Familie. Eine unterjährige Vermittlung erfolgt ausschließlich über die zentrale Warteliste der Stadt Neustadt a. Rbge.
Informationen:
Kontakt:

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