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Kindergarten
Kindergarten
In unserer Kindertagesstätte "Kraut & Rüben" können wir in zwei altersübergreifenden Gruppen bis zu 50 Kinder im Alter von eineinhalb Jahren bis zum Schuleintritt betreuen. Durch die Aufnahme von Kindern unter drei Jahren verringert sich die Aufnahmekapazität für Kindergartenkinder.
Die Kinder beider Gruppen werden von jeweils zwei Erzieherinnen und einer sozialpädagogischen Assistentin betreut.
Wir pädagogische Fachkräfte schaffen eine anregende, kindgerechte Umgebung und Freiräume, um sich entfalten zu können. In unserer Rolle beobachten, beraten und begleiten wir. Die Kita soll als Raum für eigene Erfahrungen und eigenes Ausprobieren erlebt werden. Gemeinsames Spielen, Basteln, Bauen, Erfinden, Erzählen, Singen, Projektarbeiten und zusammen Lachen, ist der beste Weg für Kinder, die Welt zu entdecken. Alle erleben und gestalten den Alltag gemeinsam.
Betreuungszeiten
Die Betreuung erfolgt das gesamte Jahr von Montag bis Freitag abzüglich einer dreiwöchigen Schließzeit im Sommer, welche in der Regel auf die letzten drei Sommerferienwochen fällt. Zu den 15 Schließtagen im Sommer kommen weitere 10 Tage, die als Brückentage, zwischen Weihnachten und Neujahr und für Fortbildungen für das pädagogische Personal genutzt werden. Eine Übersicht der Schließzeiten erhalten Sie immer rechtzeitig bei uns in der Kita.
Die Kernbetreuungszeit für unsere Krautgruppe umfasst eine Betreuungszeit von 08:00 - 13:00 Uhr Die Kernbetreuungszeit für unsere Rübengruppe umfasste eine Betreuungszeit von 08:00 - 15:00 Uhr.
Sofern ausreichend Bedarf und Platz zur Verfügung steht, kann zudem ein Frühdienst ab 07:30 Uhr sowie ein Spätdienst für die Krautgruppe bis 13:30 Uhr angeboten werden. Der Bedarf für den Frühdienst/Spätdienst muss durch Arbeitszeitbescheinigungen nachgewiesen und im städtischen Anmeldezeitraum (Nov - Jan des Folgejahres) über das Elternprotal für ein weiteres Kitajahr angemeldet werden. Ein Sonderdienst kommt nur zu stande, wenn ausreichend Personal vrohanden ist sowie eine Mindestbelegung von 50% der Gruppenstärke erreicht ist.
Tagesablauf
Krautgruppe:
07:30 - 08:00 Uhr Frühdienst (gruppenübergreifend)
08:00 - 08:45 Uhr Bringzeit
07:30 - 10:30 Uhr Rollendes Frühstück
08:00 - 11:15 Uhr Freispiel, Zeit für Aktivitäten
11:15 - 11:30 Uhr Aufräumen
11:30 - 12:00 Uhr Gruppenstunde / Gruppenzeit
12:00 - 12:15 Uhr Snack aus der Brotdose
12:45 - 13:00 Uhr Abholzeit Kernbetreuungszeit
13:15 - 13:30 Uhr Abholzeit Spätdienst
Rübengruppe:
07:30 - 08:00 Uhr Frühdienst (gruppenübergreifend)
08:00 - 08:45 Uhr Bringzeit
07:30 - 10:30 Uhr Rollendes Frühstück
08:00 - 11:15 Uhr Freispiel, Zeit für Aktivitäten
11:15 - 11:30 Uhr Aufräumen
11:30 - 12:00 Uhr Gruppenstunde / Gruppenzeit
12:00 - 12:45 Uhr Mittagessen
12:45 - Abholzeit Schlafkinder
12:45 - 14:45 Uhr Freispiel
ab 13:30 Uhr gleitende Abholzeit
Betreuungsgebühren
Das Betreuungsentgelt richtet sich nach der Satzung über die Erhebung von Gebühren und die Benutzung der Kindertageseinrichtungen und sonstigen Einrichtungen der Stadt Neustadt a. Rbge. in der Fassung der 8. Änderung vom 05.09.2024.
Die Kinder, die einen Anspruch auf eine Freistellung von den Betreuungsgebühren nach § 22 NKiTaG haben, sind von der Gebührenerhebung insoweit ausgenommen, als sie für einen Betreuungsplatz mit einer Betreuungszeit von bis zu 8 Stunden täglich aufgenommen sind. Für die Zeit, die über diesen Betreuungsrahmen hinausgeht, ist eine Betreuungsgebühr zu zahlen.
Krippe: 8:00 Uhr - 15:00 Uhr (7 Stunden): 260,30 EUR 8.00 Uhr - 13.00 Uhr (5 Stunden): 196,30 EUR (Stand 08/2025)
Die Gebühr für die Versorgung mit Mittagessen beträgt pro Monat 75,00 EUR für die Kinder der Krautgruppe.
Eltern, die aus finanziellen Gründen nicht in der Lage sind, die Betreuungskosten selbst zu tragen, können bei der Stadt Neustadt a. Rbge. einen Antrag auf Kostenübernahme stellen. Für die Übernahme der Beiträge für die Mittagsverpflegung kann eine aktuelle BUT Berechtigung eingereicht werden.
Besuchen mehrere in einer Haushaltsgemeinschaft lebende Kinder gebührenpflichtig (ohne Berücksichtigung der Gebühren für die Mittagsverpflegung) eine Kindertagesstätte im Bereich der Stadt Neustadt a. Rbge. bzw. werden gebührenpflichtig in Kindertagespflege betreut, werden die Betreuungsgebühren nach §§ 10 oder 11 für das zweite Kind um 50 % monatlich,
für das dritte Kind um 75 % und für das vierte und jedes weitere Kind um 100 % ermäßigt. Die Reihenfolge der Ermäßigung richtet sich nach dem Lebensalter der Kinder. Den Antrag zur Geschwisterermäßigung finden Sie hier.Anmeldung
Wir haben Ihr Interesse geweckt und Sie möchten Ihr Kind für eine Betreuung bei uns in der Einrichtung anmelden?
Die Anmeldung für einen Betreuungsplatz in Neustadt a. Rbge. erfolgt über das zentrale Online-Anmeldeverfahren. Der Anmeldezeitraum für das kommende Kitajahr erfolgt immer zwischen dem 01. November des laufenden Jahres und dem 31. Januar des Folgejahres. Für eine Betreuung in unserer altersübergreifenden Gruppe sowie die Anmeldung für einen Sonderdienst ist das Hochladen von Bedarfsnachweisen unerlässlich. Die anschließende Platzvergabe erfolgt in drei Vergaberunden. Die Platzvergabe für einen Betreuungsplatz erfolgt für alle Kinder nach einheitlichen Kriterien und berücksichtigt drei Bedarfsbereiche. Den Bedarf des Kindes, den Bedarf der Familie sowie individuelle Bedarfe der Familie. Eine unterjährige Vermittlung erfolgt ausschließlich über die zentrale Warteliste der Stadt Neustadt a. Rbge.
Informationen:
Kontakt:

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