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Kindergarten
Kindergarten
In unserer Kindertagesstätte Büren können wir in einer altersübergreifenden Gruppe 15 Kinder im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt, sowie fünf Kinder im Alter von eineinhalb bis drei Jahren betreuen. Zudem bietet unsere Kindergartenkleingruppe nochmals Platz für zehn Kinder im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt. Die Kinder beider Gruppen werden von jeweils zwei Erzieherinnen und einer Sozialassistentin betreut.
Wir bieten Eltern,...
- ... eine einmalige Anmeldung und Eingewöhnungszeit bis zum Schuleintritt
- ... Informationen und Beteiligung an wichtigen Entscheidungen
- ... Zeit für Beratung und Unterstützung
- ... Einblicke in unseren Kita-Alltag und einen intensiven Austausch
- ... ein Team aus engagierten pädagogischen Fachkräften
Wir bieten ihnen eine kleine familiäre 11/2 gruppige Einrichtung, umgeben von Natur, die uns immer wieder zum FORSCHEN und ENTDECKEN einlädt.
Betreuungszeiten
Die Betreuung erfolgt das gesamte Jahr von Montag bis Freitag abzüglich einer dreiwöchigen Schließzeit im Sommer, welche in der Regel auf die letzten drei Sommerferienwochen fällt. Zu den 15 Schließtagen im Sommer kommen weitere 10 Tage, die als Brückentage, zwischen Weihnachten und Neujahr und für Fortbildungen für das pädagogische Personal genutzt werden. Eine Übersicht der Schließzeiten erhalten Sie immer rechtzeitig bei uns in der Kita.
Die Kernbetreuungszeit für unsere Kindergartenkleingruppe umfasst eine Betreuungszeit von 07:30 - 13:30 Uhr Die Kernbetreuungszeit für unsere altersübergreifende Gruppe umfasst eine Betreuungszeit von 07:30 - 14:00 Uhr.
Sofern ausreichend Bedarf und Platz zur Verfügung steht, kann zudem ein Spätdienst für die Kinder der altersübergreifenden Gruppe bis 15:00 Uhr angeboten werden. Der Bedarf für den Spätdienst muss durch Arbeitszeitbescheinigungen nachgewiesen und im städtischen Anmeldezeitraum (Nov - Jan des Folgejahres) über das Elternprotal für ein weiteres Kitajahr angemeldet werden. Ein Sonderdienst kommt nur zu stande, wenn ausreichend Personal vrohanden ist sowie eine Mindestbelegung von 50% der Gruppenstärke erreicht ist.
Tagesablauf
ab 07:30 Uhr Beginn der Öffnungszeit / Freispiel / Frühstück
bis 08:30 Uhr Bringzeit
ca. 08:45 Uhr Morgenkreis
ab 09:20 - 11:30 Uhr Freies Spiel mit integrierten Lerngemeinschaften. Erzählkreisen, kleineren Interessengruppen, in denen Kenntnisse der Kinder vertieft werden können, projektbegleitende Angebote, Forscherzeiten.
bis 10:30 Uhr Frühstückszeit in der Kindertagesstätte (freies Frühstück in kleinen Gruppen) ab 11:15 Uhr Schlussphase vor dem Mittagessen in Form vom gemeinsamen Aufräumen.
ab 11:30 Uhr Mittagessen der Kinder aus der altersübergreifenden Gruppe
Kleingruppe
ab 11:30 Uhr wahlweise können die Kinder der Kleingruppe am Mittagessen teilnehmen 13:00 - 13:30 Uhr Abholzeit Kleingruppe
Altersübergreifende Gruppe
ab 13:00 Uhr Mittagsruhe für die Kleineren und Ruhephase im Freispiel
für alle anderen13:30 - 14:00 Uhr Abholzeit altersübergreifende Gruppe
14:00 - 15:00 Uhr Spätdienst
Betreuungsgebühren
Das Betreuungsentgelt richtet sich nach der Satzung über die Erhebung von Gebühren und die Benutzung der Kindertageseinrichtungen und sonstigen Einrichtungen der Stadt Neustadt a. Rbge. in der Fassung der 8. Änderung vom 05.09.2024.
Die Kinder, die einen Anspruch auf eine Freistellung von den Betreuungsgebühren nach § 22 NKiTaG haben, sind von der Gebührenerhebung insoweit ausgenommen, als sie für einen Betreuungsplatz mit einer Betreuungszeit von bis zu 8 Stunden täglich aufgenommen sind. Für die Zeit, die über diesen Betreuungsrahmen hinausgeht, ist eine Betreuungsgebühr zu zahlen.
Krippenkinder: 7:30 Uhr - 13:30 Uhr (6 Stunden): 228,30 EUR 7:30 Uhr - 14:00 Uhr (6,5 Stunden): 244,30 EUR 7:30 Uhr - 15:00 Uhr (7,5 Stunden): 276,30 EUR (Stand 08/2025)
Die Gebühr für die Versorgung mit Mittagessen beträgt pro Monat 75,00 EUR für die Kinder unserer altersübergreifenden Gruppe sowie für die teilnehmenden Kinder aus der Kleingruppe.
Eltern, die aus finanziellen Gründen nicht in der Lage sind, die Betreuungskosten selbst zu tragen, können bei der Stadt Neustadt a. Rbge. einen Antrag auf Kostenübernahme stellen. Für die Übernahme der Beiträge für die Mittagsverpflegung kann eine aktuelle BUT Berechtigung eingereicht werden.
Besuchen mehrere in einer Haushaltsgemeinschaft lebende Kinder gebührenpflichtig (ohne Berücksichtigung der Gebühren für die Mittagsverpflegung) eine Kindertagesstätte im Bereich der Stadt Neustadt a. Rbge. bzw. werden gebührenpflichtig in Kindertagespflege betreut, werden die Betreuungsgebühren nach §§ 10 oder 11 für das zweite Kind um 50 % monatlich,
für das dritte Kind um 75 % und für das vierte und jedes weitere Kind um 100 % ermäßigt. Die Reihenfolge der Ermäßigung richtet sich nach dem Lebensalter der Kinder. Den Antrag zur Geschwisterermäßigung finden Sie hier.Anmeldung
Wir haben Ihr Interesse geweckt und Sie möchten Ihr Kind für eine Betreuung bei uns in der Einrichtung anmelden?
Die Anmeldung für einen Betreuungsplatz in Neustadt a. Rbge. erfolgt über das zentrale Online-Anmeldeverfahren. Der Anmeldezeitraum für das kommende Kitajahr erfolgt immer zwischen dem 01. November des laufenden Jahres und dem 31. Januar des Folgejahres. Für eine Betreuung in unserer altersübergreifenden Gruppe sowie die Anmeldung für einen Frühdienst ist das Hochladen von Bedarfsnachweisen unerlässlich. Die anschließende Platzvergabe erfolgt in drei Vergaberunden. Die Platzvergabe für einen Betreuungsplatz erfolgt für alle Kinder nach einheitlichen Kriterien und berücksichtigt drei Bedarfsbereiche. Den Bedarf des Kindes, den Bedarf der Familie sowie individuelle Bedarfe der Familie. Eine unterjährige Vermittlung erfolgt ausschließlich über die zentrale Warteliste der Stadt Neustadt a. Rbge.
Informationen:
Kontakt:

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