Kindergarten

Kindergarten

In unserer altersübergreifenden Gruppe werden bis zu 20 Kinder im Alter von eineinhalb Jahren bis zum Schuleintritt von drei pädagogischen Fachkräften betreut.

Wir unterstützen die Kinder in ihrer Persönlichkeitsentwicklung. Größtmögliche Selbstständigkeit, Verantwortungsbewusstsein für sich selbst, Andere und die Umwelt ist unser Ziel. Wir geben den Kindern Zeit und Raum für das Freispiel, um ihre Welt mit allen Sinnen wahrzunehmen und eigene Ideen auszuprobieren.

Die Musikschule Neustadt bietet einmal in der Woche musikalische Früherziehung für die gesamte Gruppe an. Diese ist kostenpflichtig.

  • Betreuungszeiten

    Die Betreuung erfolgt das gesamte Jahr von Montag bis Freitag abzüglich einer dreiwöchigen Schließzeit im Sommer, welche in der Regel auf die letzten drei Sommerferienwochen fällt. Zu den 17 Schließtagen im Sommer kommen weitere 8 Tage, die als Brückentage, zwischen Weihnachten und Neujahr und für Fortbildungen für das pädagogische Personal genutzt werden. Eine Übersicht der Schließzeiten wird in der Kita ausgehangen.

    Die Kernbetreuungszeit für unsere altersübergreifende Gruppe umfasst eine Betreuungszeit von 07:30 - 13:30 Uhr.

  • Tagesablauf

    Ein typischer Tagesablauf

    07:30 - 08:45 Uhr

    Beginn der Betreuungszeit
    Die Kinder kommen an und können im Freispiel tätig sein

    08:45 - 09:00 Uhr

    Gemeinsames Aufräumen
    Wir räumen mit den Kindern auf und bereiten die Tische für das gemeinsame Frühstück sowie den Morgenkreis vor

    09:00 - 09:30 Uhr

    Morgenkreis
    Begrüßungsritual; Dauer wird an die Gruppe angepasst

    09:30 - 10:00 Uhr

    Gemeinsames Frühstück
    Wir fangen nach einem Tischvers gemeinsam an zu essen. Ist ein Kind fertig, darf es abräumen, sich waschen und spielen gehen

    10:00 - 12:00 Uhr

    Freispiel/- Angebotszeit
    In dieser Zeit finden zum Beispiel Freispiel, pädagogisch angeleitete Angebote, Ausflüge, Musikschule oder Vorschularbeit statt.

    12:00 - 12:30 Uhr

    Snackpause; gemeinsames Zusammenkommen, um noch einmal zu trinken bzw. eine Kleinigkeit aus der Brotdose zu essen. An Geburtstagen wird in der Zeit der Kuchen verteilt

    12:30 - 13:30 Uhr

    Spiel- und Abholphase
    Vorwiegend auf dem Außengelände

  • Betreuungsgebühren

    Das Betreuungsentgelt richtet sich nach der Satzung über die Erhebung von Gebühren und die Benutzung der Kindertageseinrichtungen und sonstigen Einrichtungen der Stadt Neustadt a. Rbge. in der Fassung der 8. Änderung vom 05.09.2024.

    Die Betreuungsgebühr für Kinder im Alter von eineinhalb Jahren bis zum vollendeten dritten Lebensjahr beträgt für die Betreuungszeit von 7:30 Uhr - 13:30 Uhr (6 Stunden): 228,30 EUR.                                                                                                               (Stand 08/2025)          

    Die Kinder, die einen Anspruch auf eine Freistellung von den Betreuungsgebühren nach § 22 NKiTaG haben, sind von der Gebührenerhebung insoweit ausgenommen. 

    Eltern, die aus finanziellen Gründen nicht in der Lage sind, die Betreuungskosten selbst zu tragen, können bei der Stadt Neustadt a. Rbge. einen Antrag auf Kostenübernahme stellen.

    Besuchen mehrere in einer Haushaltsgemeinschaft lebende Kinder gebührenpflichtig (ohne Berücksichtigung der Gebühren für die Mittagsverpflegung) eine Kindertagesstätte im Bereich der Stadt Neustadt a. Rbge. bzw. werden gebührenpflichtig in Kindertagespflege betreut, werden die Betreuungsgebühren nach §§ 10 oder 11 für das zweite Kind um 50 % monatlich,
    für das dritte Kind um 75 % und für das vierte und jedes weitere Kind um 100 % ermäßigt. Die Reihenfolge der Ermäßigung richtet sich nach dem Lebensalter der Kinder. Den Antrag zur Geschwisterermäßigung finden Sie hier.

  • Anmeldung

    Wir haben Ihr Interesse geweckt und Sie möchten Ihr Kind für eine Betreuung bei uns in der Einrichtung anmelden?

    Die Anmeldung für einen Betreuungsplatz in Neustadt a. Rbge. erfolgt über das zentrale Online-Anmeldeverfahren. Der Anmeldezeitraum für das kommende Kitajahr erfolgt immer zwischen dem 01. November des laufenden Jahres und dem 31. Januar des Folgejahres. Die anschließende Platzvergabe erfolgt in drei Vergaberunden. Die Platzvergabe für einen Betreuungsplatz erfolgt für alle Kinder nach einheitlichen Kriterien und berücksichtigt drei Bedarfsbereiche. Den Bedarf des Kindes, den Bedarf der Familie sowie individuelle Bedarfe der Familie. Eine unterjährige Vermittlung erfolgt ausschließlich über die zentrale Warteliste der Stadt Neustadt a. Rbge.

    Zum Anmeldeportal

Informationen:

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Kontakt:




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