Hort

Hort

  

Für den Hortbereich stehen zwei Gruppenräume zur Verfügung, in denen nach der Schule sowie in den Schulferien insgesamt bis zu 40 Kinder, ab der ersten bis zum Ende der vierten Klasse betreut werden können. Die Räumlichkeiten werden flexibel nach den Bedürfnissen der Kinder unter Berücksichtigung der pädagogischen Zielsetzung, in unterschiedliche Funktionsbereiche, aufgeteilt und gestaltet. Für die Hausaufgaben steht uns zusätzlich die Aula und der Medienraum zur Verfügung. In der Turnhalle und auf dem Schulhof der Grundschule können die Kinder ihren Bewegungsdrang nachgehen.

Das Einnehmen des Mittagsessens erfolgt nach dem Schulbetrieb in den angemieteten Räumen des Hortes.

Unser Hort ist eine sozialpädagogische und familienergänzende Einrichtung, die der Betreuung, Bildung und Erziehung schulpflichtiger Kinder im Grundschulalter dient und als offener Hort geführt wird. Das Offene Konzept und der situationsorientierte Ansatz bilden den Rahmen unserer pädagogischen Arbeit im Hort Hagen. Wir sehen es als unsere Aufgabe an, dazu beizutragen, dass inklusives, partizipatorisches Denken und Handeln in der Mitte unserer Gesellschaft ankommen. Wir räumen den Kindern ihr Recht auf freie Gestaltung von Raum und Zeit ein. Die Bildungsprozesse im Hort werden von und mit den Kindern gestaltet, nicht für sie!  Die Kinder können improvisieren und selbst tätig sein, indem sie ihre Kreativität, Fantasie und Spontanität ausleben. Die Stärkung sozialer Kompetenzen steht hierbei im Vordergrund.

Der Hort der integrativen Kindertagesstätte Hagen befindet sich in den Räumlichkeiten der benachbarten Grundschule.

  • Betreuungszeiten

    Die Betreuung erfolgt das gesamte Jahr von Montag bis Freitag abzüglich einer dreiwöchigen Schließzeit im Sommer, welche in der Regel auf die letzten drei Sommerferienwochen fällt. Zu den 15 Schließtagen im Sommer kommen weitere 10 Tage, die als Brückentage, zwischen Weihnachten und Neujahr und für Fortbildungen für das pädagogische Personal genutzt werden. Eine Übersicht der Schließzeiten erhalten Sie bei uns im Hort.

    Während der Schulzeit werden die Hortkinder von 13:00 - 16:00 Uhr betreut .                                                                                   In den Ferien bieten wir im Hort eine Betreuung von 07:30 - 16:00 Uhr an.

  • Tagesablauf

    Schulzeit:

    ab 13:00 Uhr

    Ankommen der Kinder

    ab 13:10 Uhr

    Mittagessen

    ab 13:40 Uhr

    Möglichkeit zur Anfertigung der Hausaufgaben

    ca. 14:00 Uhr

    pädagogische Aktivitäten, freies Spiel, Arbeitsgemeinschaften, Turnhallennutzung

    15:00 - 16:00 Uhr

    Nachmittagssnack / Abholphase

    Ferienzeit:                                                                                                                                                                                                          

    ab 07:30 - 09:00 Uhr

    Ankommen der Kinder

    ab 09:00 Uhr

    pädagogische Aktivitäten und freies Spiel

    ab 12:00 uhr

    Mittagessen

    ca. 14:00 Uhr

    pädagogische Aktivitäten, freies Apiel, Arbeitsgemeinschaften, Turnhallennutzung

    15:00 - 16:00 Uhr

    Nachmittagssnack / Abholphase

  • Betreuungsgebühren

    Das Betreuungsentgelt richtet sich nach der Satzung über die Erhebung von Gebühren und die Benutzung der Kindertageseinrichtungen und sonstigen Einrichtungen der Stadt Neustadt a. Rbge. in der Fassung der 8. Änderung vom 05.09.2024.

    Hortbetreuung 4 Stunden = 130,30 EUR                                                                                                                                                          (Stand 08/2025)          

    Die Gebühr für die Versorgung mit Mittagessen beträgt pro Monat 80,00 EUR und wird zusammen mit der Betreuungsgebühr erhoben.

    Eltern, die aus finanziellen Gründen nicht in der Lage sind, die Betreuungskosten selbst zu tragen, können bei der Stadt Neustadt a. Rbge. einen Antrag auf Kostenübernahme stellen. Eltern, die eine Kostenübernahme im Rahmen der wirtschaftlichen Jugendhilfe nach dem SGB VIII erhalten, kann auf Antrag eine Ermäßigung von 50% auf die Gebühr für die Versorgung mit Hortmittagessen gewährt werden, soweit nicht andere für den gleichen Zweck gewährte Leistungen möglich sind.

    Besuchen mehrere in einer Haushaltsgemeinschaft lebende Kinder gebührenpflichtig (ohne Berücksichtigung der Gebühren für die Mittagsverpflegung) eine Kindertagesstätte im Bereich der Stadt Neustadt a. Rbge. bzw. werden gebührenpflichtig in Kindertagespflege betreut, werden die Betreuungsgebühren nach §§ 10 oder 11 für das zweite Kind um 50 % monatlich,
    für das dritte Kind um 75 % und für das vierte und jedes weitere Kind um 100 % ermäßigt. Die Reihenfolge der Ermäßigung richtet sich nach dem Lebensalter der Kinder. Den Antrag zur Geschwisterermäßigung finden Sie hier.

Informationen:

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