Kindergarten

Kindergarten

In unseren Kindergartengruppen werden insgesamt bis zu 40 Kinder im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt betreut. Vier Plätze sind einer integrativen Betreuung für Kinder mit besonderem Förderbedarf vorbehalten.

Das Kindergartengebäude verfügt über zwei Ebenen. Alle Innenräume sind kindgerecht, ansprechend und überschaubar unterteilt. Zudem wurden im ganzen Gebäude Funktionbereiche eingerichtet. Unter anderem gibt es einen Flurbereich mit Spielmöglichkeit, Kreativbereich, Baubereich, Tischspielbereich, Rollenspielbereich, Bewegungs- und Handlungsbereich, Büchereibereich, Ruhebereiche, Wasserspielbereich, Therapiebereich, Freiraumbereich, Naturbildungsbereich, Spiel - und Aktionsfläche und einen Mensabereich.
                                                                                                                                                                                                                                Durch die offene und gruppenfreie Arbeit in unserer KiTa können sich alle Kinder frei im Haus bewegen und begegnen. Die pädagogischen Fachkräfte kommen täglich mit allen Kindern, mit und ohne Beeinträchtigung, in Kontakt. Dadurch können Kinder bei uns optimal alltagsintegriert und in ihrer bevorzugten Umgebung, in ihrer Selbstwirksamkeit und Entscheidungsfreiheit, gefördert werden. Wir bieten den Kindern in unserer Einrichtung, im Rahmen inklusiver Bildungsprozesse, die Möglichkeit der sozialen Teilhabe und einen geschützten Raum für Entwicklungsvielfalt.

  • Betreuungszeiten

    Die Betreuung erfolgt das gesamte Jahr von Montag bis Freitag abzüglich einer dreiwöchigen Schließzeit im Sommer, welche in der Regel auf die letzten drei Sommerferienwochen fällt. Zu den 15 Schließtagen im Sommer kommen weitere 10 Tage, die als Brückentage, zwischen Weihnachten und Neujahr und für Fortbildungen für das pädagogische Personal genutzt werden. Eine Übersicht der Schließzeiten erhalten Sie bei uns in der Kita.

    Die Kernbetreuungszeit für unsere Kindergartengruppen umfasst eine Betreuungszeit von 07:30 - 15:30 Uhr 

  • Tagesablauf

    07:30 - 09:00 Uhr

    - individuelles Bringen
    - Eltern haben die Möglichkeit für kurze Tür- und Angelgespräche
    - Freies Spiel
    - Frühstück nach Bedarf bis zum Mittagsessen

    09:00 - 11:30 Uhr

    - Freies Spiel - Jedes Kind erhält im Alltag für seinen individuellen Bildungsweg Unterstützung
    Rituale:
    -> singen, spielen
    -> Austausch, erzählen
    -> Zuhören
    -> Morgenkreise
    -> Kinderkonferenz
    -> Gezielte pädagogische Bildungsangebote

    11:30 - 13:00 Uhr

    Mittagessen

    13:00 - 15:00Uhr

    - Freies Spiel - Den Kindern stehen je nach Bedarf Ruhebereiche zur Verfügung
    - Nachmittagssnack
    Ab 15:00 Uhr werden die Kinder nach und nach abgeholt. Eine Individuale Abholung ist möglich.
    - Die Eltern haben die Möglichkeit für kurze Tür- und Angelgespräche

    ab 15:00 Uhr

    - Individuale Abholung 
    - Eltern haben die Möglichkeit für kurze Tür- und Angelgespräche

  • Betreuungsgebühren

    Das Betreuungsentgelt richtet sich nach der Satzung über die Erhebung von Gebühren und die Benutzung der Kindertageseinrichtungen und sonstigen Einrichtungen der Stadt Neustadt a. Rbge. in der Fassung der 8. Änderung vom 05.09.2024.

    Die Kinder, die einen Anspruch auf eine Freistellung von den Betreuungsgebühren nach § 22 NKiTaG haben, sind von der Gebührenerhebung insoweit ausgenommen, als sie für einen Betreuungsplatz mit einer Betreuungszeit von bis zu 8 Stunden täglich aufgenommen sind. Für die Zeit, die über diesen Betreuungsrahmen hinausgeht, ist eine Betreuungsgebühr zu zahlen. 

    Die Gebühr für die Versorgung mit Mittagessen beträgt pro Monat 75,00 EUR.

    Eltern, die aus finanziellen Gründen nicht in der Lage sind, die Betreuungskosten selbst zu tragen, können bei der Stadt Neustadt a. Rbge. einen Antrag auf Kostenübernahme stellen. Für die Übernahme der Beiträge für die Mittagsverpflegung kann eine aktuelle BUT Berechtigung eingereicht werden.

    Besuchen mehrere in einer Haushaltsgemeinschaft lebende Kinder gebührenpflichtig (ohne Berücksichtigung der Gebühren für die Mittagsverpflegung) eine Kindertagesstätte im Bereich der Stadt Neustadt a. Rbge. bzw. werden gebührenpflichtig in Kindertagespflege betreut, werden die Betreuungsgebühren nach §§ 10 oder 11 für das zweite Kind um 50 % monatlich,
    für das dritte Kind um 75 % und für das vierte und jedes weitere Kind um 100 % ermäßigt. Die Reihenfolge der Ermäßigung richtet sich nach dem Lebensalter der Kinder. Den Antrag zur Geschwisterermäßigung finden Sie hier.


  • Anmeldung

    Wir haben Ihr Interesse geweckt und Sie möchten Ihr Kind für eine Betreuung bei uns in der Einrichtung anmelden?

    Die Anmeldung für einen Betreuungsplatz in Neustadt a. Rbge. erfolgt über das zentrale Online-Anmeldeverfahren. Der Anmeldezeitraum für das kommende Kitajahr erfolgt immer zwischen dem 01. November des laufenden Jahres und dem 31. Januar des Folgejahres. Für eine Betreuung in unserer altersübergreifenden Gruppe sowie die Anmeldung für einen Frühdienst ist das Hochladen von Bedarfsnachweisen unerlässlich. Die anschließende Platzvergabe erfolgt in drei Vergaberunden. Die Platzvergabe für einen Betreuungsplatz erfolgt für alle Kinder nach einheitlichen Kriterien und berücksichtigt drei Bedarfsbereiche. Den Bedarf des Kindes, den Bedarf der Familie sowie individuelle Bedarfe der Familie. Eine unterjährige Vermittlung erfolgt ausschließlich über die zentrale Warteliste der Stadt Neustadt a. Rbge.

    Zum Anmeldeportal

Informationen:

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Kontakt:


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