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Hort
Hort
Der Hort der Kindertagesstätte Helstorf ist in zwei Klassenräumen der ehemaligen Grundschule Helstorf untergebraucht. Zusätzlich können die Kinder das weitläufige Außengelände und die Turnhalle der Schule nutzen.
Für das Erledigen der Hausaufgaben nutzen wir die Räume der Mensa, so dass die Betreuungsräume voll auf die Bedürfnisse der Schulkinder ausgerichtet werden können.
Wir arbeiten nach dem offenen Konzept. Durch die offene Arbeit können die Kinder ihre erwachsene Bezugsperson/en und Spielpartner frei wählen. Die beiden Horträume sind mit unterschiedlichen Funktionsbereichen ausgestattet. Das bedeutet, dass sie verschiedene Beschäftigungsschwerpunkte haben und auf das gruppenübergreifende Angebot ausgerichtet sind.
Betreuungszeiten
Die Betreuung erfolgt das gesamte Jahr von Montag bis Freitag abzüglich einer dreiwöchigen Schließzeit im Sommer, welche in der Regel auf die letzten drei Sommerferienwochen fällt. Zu den 15 Schließtagen im Sommer kommen weitere 10 Tage, die als Brückentage, zwischen Weihnachten und Neujahr und für Fortbildungen für das pädagogische Personal genutzt werden. Eine Übersicht der Schließzeiten erhalten Sie bei uns im Hort
Während der Schulzeit werden die Hortkinder von 13:00 - 17:00 Uhr betreut . In den Ferien bieten wir im Hort eine Betreuung von 08:00 - 17:00 Uhr an.
Tagesablauf
Schulzeit:
12:50 Uhr Ankommen im Hort
13:00 - 13:30 Uhr Mittagessen in der Mensa
13:30 - 15:30 Uhr Hausaufgabenzeit / Freispiel
ab 15:00 Uhr Obstpause
15:00 - 17:00 Uhr Freispiel / Angebote
Ferienzeit:
08:00 - 08:30 Uhr Ankommen im Hort
08:30 Uhr Morgenkreis
ca. 09:00 Uhr gemeinsames Frühstück
10:00 - 13:00 Uhr pädagogische Angebote, Projekte, Freispiel
13:00 Uhr Mittagessen
13:30 - 17:00 Uhr pädagogische Angebote, Projekte, Freispiel
Betreuungsgebühren
Das Betreuungsentgelt richtet sich nach der Satzung über die Erhebung von Gebühren und die Benutzung der Kindertageseinrichtungen und sonstigen Einrichtungen der Stadt Neustadt a. Rbge. in der Fassung der 8. Änderung vom 05.09.2024.
Hortbetreuung 5 Stunden = 153,80 EUR (Stand 08/2025)
Die Gebühr für die Versorgung mit Mittagessen beträgt pro Monat 80,00 EUR und wird zusammen mit der Betreuungsgebühr erhoben.
Eltern, die aus finanziellen Gründen nicht in der Lage sind, die Betreuungskosten selbst zu tragen, können bei der Stadt Neustadt a. Rbge. einen Antrag auf Kostenübernahme stellen. Eltern, die eine Kostenübernahme im Rahmen der wirtschaftlichen Jugendhilfe nach dem SGB VIII erhalten, kann auf Antrag eine Ermäßigung von 50% auf die Gebühr für die Versorgung mit Hortmittagessen gewährt werden, soweit nicht andere für den gleichen Zweck gewährte Leistungen möglich sind.
Besuchen mehrere in einer Haushaltsgemeinschaft lebende Kinder gebührenpflichtig (ohne Berücksichtigung der Gebühren für die Mittagsverpflegung) eine Kindertagesstätte im Bereich der Stadt Neustadt a. Rbge. bzw. werden gebührenpflichtig in Kindertagespflege betreut, werden die Betreuungsgebühren nach §§ 10 oder 11 für das zweite Kind um 50 % monatlich,
für das dritte Kind um 75 % und für das vierte und jedes weitere Kind um 100 % ermäßigt. Die Reihenfolge der Ermäßigung richtet sich nach dem Lebensalter der Kinder. Den Antrag zur Geschwisterermäßigung finden Sie hier.
Informationen:
Kontakt:

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