Krippe

Krippe

In unseren Krippengruppen können insgesamt 30 Kinder im Alter von einem bis drei Jahren betreut werden. Ein ausgewogenes Verhältnis von Aktivität und Ruhe ist ein wesentlicher Bestandteil einer gesunden Entwicklung. Der individuelle Rhythmus des einzelnen Kindes wird anfangs berücksichtigt und die Möglichkeit gegeben kurze Ruhephasen auch schon in den Vormittag mit einzubauen.

  • Betreuungszeiten

    Die Betreuung erfolgt das gesamte Jahr von Montag bis Freitag abzüglich einer dreiwöchigen Schließzeit im Sommer, welche in der Regel auf die letzten drei Sommerferienwochen fällt. Zu den 15 Schließtagen im Sommer kommen weitere 10 Tage, die als Brückentage, zwischen Weihnachten und Neujahr und für Fortbildungen für das pädagogische Personal genutzt werden. Eine Übersicht der Schließzeiten erhalten Sie bei uns in der Kita.

    Die Kernbetreuungszeit für unsere Krippenkinder umfasst eine Betreuungszeit von 08:00 - 16:00 Uhr.

    Sofern ausreichend Bedarf und Platz zur Verfügung steht, kann zudem ein Frühdienst ab 07:00 Uhr angeboten werden. Der Bedarf für den Frühdienst muss durch Arbeitszeitbescheinigungen nachgewiesen und im städtischen Anmeldezeitraum (Nov - Jan des Folgejahres) über das Elternprotal für ein weiteres Kitajahr angemeldet werden.  Ein Sonderdienst kommt nur zu stande, wenn ausreichend Personal vrohanden ist sowie eine Mindestbelegung von 50% der Gruppenstärke erreicht ist.

  • Tagesablauf

    ab 07:00 Uhr

    Frühdienst für alle angemeldeten Kinder

    08:00 - 08:30 Uhr

    Bringzeit 

    08:00 - 10:00 Uhr

    rollendes Frühstück in den Gruppenräumen

    09:00 - 09:30 Uhr

    Morgenkreis

    09:30 - 12:00 Uhr

    Freispiel / Angebote

    12:15 - 13:00 Uhr

    Ruhephase

    13:00 - 13:30 Uhr

    Freispiel / Angebote

    ab 13:30 - 16:00 Uhr

                                                                  flexible Abholung                                                                   14:45 Uhr kleine Obstpause



  • Betreuungsgebühren

    Das Betreuungsentgelt richtet sich nach der Satzung über die Erhebung von Gebühren und die Benutzung der Kindertageseinrichtungen und sonstigen Einrichtungen der Stadt Neustadt a. Rbge. in der Fassung der 8. Änderung vom 05.09.2024.

    8:00 Uhr - 16:00 Uhr (8 Stunden): 292,30 EUR                                                                                                                                             7:00 Uhr - 16:00 Uhr (9 Stunden): 324,30 EUR                                                                                                                                              (Stand 08/2025)          

    Die Gebühr für die Versorgung mit Mittagessen beträgt pro Monat 75,00 EUR und wird zusammen mit der Betreuungsgebühr erhoben.

    Eltern, die aus finanziellen Gründen nicht in der Lage sind, die Betreuungskosten selbst zu tragen, können bei der Stadt Neustadt a. Rbge. einen Antrag auf Kostenübernahme stellen. Für die Übernahme der Beiträge für die Mittagsverpflegung kann eine aktuelle BUT Berechtigung eingereicht werden.

    Besuchen mehrere in einer Haushaltsgemeinschaft lebende Kinder gebührenpflichtig (ohne Berücksichtigung der Gebühren für die Mittagsverpflegung) eine Kindertagesstätte im Bereich der Stadt Neustadt a. Rbge. bzw. werden gebührenpflichtig in Kindertagespflege betreut, werden die Betreuungsgebühren nach §§ 10 oder 11 für das zweite Kind um 50 % monatlich,
    für das dritte Kind um 75 % und für das vierte und jedes weitere Kind um 100 % ermäßigt. Die Reihenfolge der Ermäßigung richtet sich nach dem Lebensalter der Kinder. Den Antrag zur Geschwisterermäßigung finden Sie hier.

  • Anmeldung

    Wir haben Ihr Interesse geweckt und Sie möchten Ihr Kind für eine Betreuung bei uns in der Einrichtung anmelden?

    Die Anmeldung für einen Betreuungsplatz in Neustadt a. Rbge. erfolgt über das zentrale Online-Anmeldeverfahren. Der Anmeldezeitraum für das kommende Kitajahr erfolgt immer zwischen dem 01. November des laufenden Jahres und dem 31. Januar des Folgejahres. Für die Anmeldung zum Frühdienst ist das Hochladen von Nachweisen unerlässlich. Die anschließende Platzvergabe erfolgt im drei Vergaberunden. Die Platzvergabe für einen Betreuungsplatz erfolgt für alle Kinder nach einheitlichen Kriterien und berücksichtigt drei Bedarfsbereiche. Den Bedarf des Kindes, den Bedarf der Familie sowie individuelle Bedarfe der Familie. Eine unterjährige Vermittlung erfolgt ausschließlich über die zentrale Warteliste der Stadt Neustadt a. Rbge. 

    Zum Anmeldeportal

Informationen:

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