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Hort
Hort
Unser Hort in der anliegenden Freiwindschule ist ein Begleiter für Grundschulkinder der Klassen 1 bis 4 nach dem Unterricht sowie in den Ferien.
Hier finden die Kinder Zeit und Unterstützung für Hausaufgaben, aber auch viele Möglichkeiten zum Entspannen, Spielen und Auszuprobieren. Wir orientieren uns daran was die Kinder brauchen und gestalten darum den Nachmittag flexibel.
Der Hort bietet durch die großzügigen Räumlichkeiten viele Möglichkeiten des Rückzugs und das Außengelände mit Spielgeräten und dem anliegenden Fußballplatz viel Freiraum zum „Abschalten“.
Dabei legen wir großen Wert auf Demokratie, Selbstständigkeit und Verlässlichkeit.
Betreuungszeiten
Die Betreuung erfolgt das gesamte Jahr von Montag bis Freitag abzüglich einer dreiwöchigen Schließzeit im Sommer, welche in der Regel auf die letzten drei Sommerferienwochen fällt. Zu den 15 Schließtagen im Sommer kommen weitere 10 Tage, die als Brückentage, zwischen Weihnachten und Neujahr und für Fortbildungen für das pädagogische Personal genutzt werden. Eine Übersicht der Schließzeiten erhalten Sie immer rechtzeitig bei uns.
Während der Schulzeit werden die Hortkinder von 13:15 - 16:15 Uhr betreut . In den Ferien bieten wir im Hort eine Betreuung von 08:00 - 16:00 Uhr an.
Tagesablauf
Schulzeit:
13:20 Uhr Ankunft Hort
Die Hortkinder werden von uns bei der Bushaltestelle abgeholt und gemeinsam gehen wir in den Hort.13:20 - 13:40 Uhr Freies Spiel
Bis zum Mittagessen dürfen die Kinder entweder drinnen oder draußen spielen.13:45 - 14:15 Uhr Mittagessen
Wir finden uns im Gruppenraum zusammen umd essen gemeinsam Mittag14:15 - 15:00 Uhr Hausaufgabenzeit
Nach dem Mittagessen machen die Kinder in den dafür angedachten Räumen Hausaufgaben.15:00 - 16:15 Uhr Spiel- und Abholphase
Die Kinder spielen im freien Spiel bis sie abgeholt werden.Ferien
08:00 - 09:00 Uhr Bringzeit
08:00 - 10:00 Uhr Offenes Frühstück
10:00 - 12:30 Uhr Freies Spiel oder Angebote
12:45 - 13:15 Uhr Mittagessen
13:30 - 16:00 Uhr Spiel- und Abholphase
Betreuungsgebühren
Das Betreuungsentgelt richtet sich nach der Satzung über die Erhebung von Gebühren und die Benutzung der Kindertageseinrichtungen und sonstigen Einrichtungen der Stadt Neustadt a. Rbge. in der Fassung der 8. Änderung vom 05.09.2024.
Hortbetreuung 4 Stunden = 130,30 EUR (Stand 08/2025)
Die Gebühr für die Versorgung mit Mittagessen beträgt pro Monat 80,00 EUR und wird zusammen mit der Betreuungsgebühr erhoben.
Eltern, die aus finanziellen Gründen nicht in der Lage sind, die Betreuungskosten selbst zu tragen, können bei der Stadt Neustadt a. Rbge. einen Antrag auf Kostenübernahme stellen. Eltern, die eine Kostenübernahme im Rahmen der wirtschaftlichen Jugendhilfe nach dem SGB VIII erhalten, kann auf Antrag eine Ermäßigung von 50% auf die Gebühr für die Versorgung mit Hortmittagessen gewährt werden, soweit nicht andere für den gleichen Zweck gewährte Leistungen möglich sind.
Besuchen mehrere in einer Haushaltsgemeinschaft lebende Kinder gebührenpflichtig (ohne Berücksichtigung der Gebühren für die Mittagsverpflegung) eine Kindertagesstätte im Bereich der Stadt Neustadt a. Rbge. bzw. werden gebührenpflichtig in Kindertagespflege betreut, werden die Betreuungsgebühren nach §§ 10 oder 11 für das zweite Kind um 50 % monatlich,
für das dritte Kind um 75 % und für das vierte und jedes weitere Kind um 100 % ermäßigt. Die Reihenfolge der Ermäßigung richtet sich nach dem Lebensalter der Kinder. Den Antrag zur Geschwisterermäßigung finden Sie hier.Anmeldung
Wir haben Ihr Interesse geweckt und Sie möchten Ihr Kind für eine Betreuung bei uns in der Einrichtung anmelden?
Die Anmeldung für einen Betreuungsplatz in Neustadt a. Rbge. erfolgt über das zentrale Online-Anmeldeverfahren. Der Anmeldezeitraum für das kommende Kitajahr erfolgt immer zwischen dem 01. November des laufenden Jahres und dem 31. Januar des Folgejahres. Für die Anmeldung im Hort ist ein Bedarfsnachweis zwingend erforderlich. Kinder der zukünftigen ersten und vierten Klassen müssen ihr Kind über das zentrale Anmeldeportal für die Betreuung neu anmelden. Bei Kindern, die bereits unseren Hort besuchen und zukünftig die zweite oder dritte Klasse besuchen, genügt ein aktueller Bedarfsnachweis. Dieser darf nicht älter als drei Monate sein. Diesen Nachweis senden Sie ebenfalls, während des Anmeldezeitraums, an die E-Mailadresse des Familien-Service-Büros (familienservicebuero@neustadt-a-rbge.de) der Stadt Neustadt a. Rbge. Die Platzvergabe für einen Betreuungsplatz erfolgt für alle Kinder nach einheitlichen Kriterien und berücksichtigt drei Bedarfsbereiche. Den Bedarf des Kindes, den Bedarf der Familie sowie individuelle Bedarfe der Familie. Eine unterjährige Vermittlung erfolgt ausschließlich über die zentrale Warteliste der Stadt Neustadt a. Rbge.
Informationen:
Kontakt:

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