Kindergarten

Kindergarten

Im Kindergarten bieten wir zwei Betreuungsformen an.

Zum einen eine Betreuungsform für Kinder im Alter von 3-6 Jahren in der Zeit von 8:00 - 14:00 Uhr, sowie eine Ganztagsbetreuung in der Zeit von 8:00 - 16:00 Uhr für Kinder im Alter von 1 - 6 Jahren.

Die Betreuung in der Ganztagsgruppe muss immer mit einem Nachweis der Notwendigkeit begründet werden. Dieses kann durch einen Arbeitszeitnachweis, Immatrikulationsbescheinigungen, unterstützende Maßnahmen der Erziehungshilfe oder z.B. aus Krankheitsgründen, bestätigt werden

Unser pädagogisches Team schafft einen sicheren Raum, in dem die Kinder spielerisch lernen, ihre sozialen Kompetenzen zu stärken und ihre individuellen Fähigkeiten entfalten können. Wir greifen die täglichen Erlebnisse, Fragen und Interessen der Kinder auf und machen daraus kleine Abenteuer des Lernens. Ob im gemeinsamen Morgenkreis, beim freien Spiel drinnen und draußen oder bei kreativen Aktionen – jedes Kind darf sich in seinem eigenen Tempo und nach seinen Bedürfnissen entfalten.

Die großzügigen Räumlichkeiten bieten allen großen und kleinen Menschen Möglichkeiten:

In unserem Restaurant Mahlzeiten zu genießen, im Bewegungsraum sich nicht nur bei schlechtem Wetter ausgiebig auszuprobieren, im Rollenspielbereich „die Rolle zu wechseln“, im Atelier zu Künstlern werden, in unseren neuen Entspannungsraum zur Ruhe zu kommen und in den Gruppenräumen ein familiäres Wohnzimmer mit Lesebereichen und vielem mehr, vorzufinden. Des Weiteren können im Außenspielbereich Fähigkeiten erforscht, erlebt und verfestigt werden.

Die Gestaltung ist immer individuell und wird entsprechend verändert.

  • Betreuungszeiten

    Die Betreuung erfolgt das gesamte Jahr von Montag bis Freitag abzüglich einer dreiwöchigen Schließzeit im Sommer, welche in der Regel auf die letzten drei Sommerferienwochen fällt. Zu den 15 Schließtagen im Sommer kommen weitere 10 Tage, die als Brückentage, zwischen Weihnachten und Neujahr und für Fortbildungen für das pädagogische Personal genutzt werden. Eine Übersicht der Schließzeiten erhalten Sie immer rechtzeitig bei uns in der Kita.

    Die Kernbetreuungszeit für unsere Kindergartengruppe umfasst eine Betreuungszeit von 08:00 - 14:00 Uhr                            Die Kernbetreuungszeit für unsere altersübergreifende Gruppe umfasste eine Betreuungszeit von 08:00 - 16:00 Uhr.

    Sofern ausreichend Bedarf und Platz zur Verfügung steht, kann zudem ein Frühdienst ab 07:00 Uhr angeboten werden. Der Bedarf für den Frühdienst muss durch Arbeitszeitbescheinigungen nachgewiesen und im städtischen Anmeldezeitraum (Nov - Jan des Folgejahres) über das Elternprotal für ein weiteres Kitajahr angemeldet werden.  Ein Sonderdienst kommt nur zu stande, wenn ausreichend Personal vrohanden ist sowie eine Mindestbelegung von 50% der Gruppenstärke erreicht ist.

  • Tagesablauf

    Typischer Tagesablauf der Kindergartengruppe bis 14:00 Uhr

    07:00 - 08:00 Uhr

    Frühdienst

    08:00 - 09:00 Uhr

    Beginn der Kernbetreuungszeit
    Bringphase, Frühstück in unserem Restaurant möglich

    09:00 - 10:00 Uhr

    Morgenkreis (ca. 20 Minuten)
    Frühstück in unserem Restaurant möglich

    10:00 - 12:30 Uhr

    Angebotsphase und angeleitetes Spiel
    An verschiedenen Wochentagen finden in dieser Zeit Aktioen statt wie z.B.: Turnen, Musikschule, Lesepaten, Vorschultrefen...

    12:30 - 13:00 Uhr

    Mittagessen (Kinder, welche nicht zum Mittagessen angemeldet sind haben die    Möglichkeit, in dieser Zeit aus der Brotdose zu essen.)

    13:00 - 14:00 Uhr

    Spiel und Abholphase Dreivierteltagsgruppe


    Typischer Tagesablauf der altersübergreifenden Gruppe bis 16:00 Uhr

    07:00 - 08:00 Uhr

    Frühdienst

    08:00 - 09:00 Uhr

    Beginn der Kernbetreuungszeit

    09:00 - 09:20 Uhr

    Morgenkreis

    08:00 - 10:00 Uhr

    Frühstückszeit
    Rollendes Frühstück im Restaurant

    10:00 - 12:00 Uhr

    Angebotsphase und Freispiel
    An verschiedenen Wochentagen finden in der Zeit Aktionen statt; wie zum Beispiel Turnen, Musikschule, Lesepaten und Vorschultreffen.

    12:00 - 12:30 Uhr

    Mittagessen im Restaurant

    12:30 - 13:30 Uhr

    Wir bieten die Möglichkeit zum Ausruhen an. Dem Schlaf- und Pflegebedürfnis der Kinder kommen wir nach.

    12:30 - 14:30 Uhr

    Freispiel

    14:30 - 15:00 Uhr

    Snackpause (aus den Brotdosen oder Obstteller)

    15:00 - 16:00 Uhr

    Spiel und Angebotsphase / Abholphase

  • Betreuungsgebühren

    Das Betreuungsentgelt richtet sich nach der Satzung über die Erhebung von Gebühren und die Benutzung der Kindertageseinrichtungen und sonstigen Einrichtungen der Stadt Neustadt a. Rbge. in der Fassung der 8. Änderung vom 05.09.2024.

    Die Kinder, die einen Anspruch auf eine Freistellung von den Betreuungsgebühren nach § 22 NKiTaG haben, sind von der Gebührenerhebung insoweit ausgenommen, als sie für einen Betreuungsplatz mit einer Betreuungszeit von bis zu 8 Stunden täglich aufgenommen sind. Für die Zeit, die über diesen Betreuungsrahmen hinausgeht, ist eine Betreuungsgebühr zu zahlen. Dies betrifft lediglich die altersübergreifende Gruppe sofern zusätzlich der Sonderdienst ab 07:00 Uhr dazu gebucht wurde. Hier beträgt das Entgelt für den Frühdienst 30,00 EUR. 

    Die Gebühr für die Versorgung mit Mittagessen beträgt pro Monat 75,00 EUR.

    Für Kinder aus der Ganztagsbetreuung ist das Mittagessen verpflichtend. Kinder aus der Halbtagsgruppe können freiwillig am Mittagessen teilnehmen. Dieses muss jedes Jahr neu beantragt werden und ist gebührenpflichtig.

    Eltern, die aus finanziellen Gründen nicht in der Lage sind, die Betreuungskosten selbst zu tragen, können bei der Stadt Neustadt a. Rbge. einen Antrag auf Kostenübernahme stellen. Für die Übernahme der Beiträge für die Mittagsverpflegung kann eine aktuelle BUT Berechtigung eingereicht werden.

    Besuchen mehrere in einer Haushaltsgemeinschaft lebende Kinder gebührenpflichtig (ohne Berücksichtigung der Gebühren für die Mittagsverpflegung) eine Kindertagesstätte im Bereich der Stadt Neustadt a. Rbge. bzw. werden gebührenpflichtig in Kindertagespflege betreut, werden die Betreuungsgebühren nach §§ 10 oder 11 für das zweite Kind um 50 % monatlich,
    für das dritte Kind um 75 % und für das vierte und jedes weitere Kind um 100 % ermäßigt. Die Reihenfolge der Ermäßigung richtet sich nach dem Lebensalter der Kinder. Den Antrag zur Geschwisterermäßigung finden Sie hier.


  • Anmeldung

    Wir haben Ihr Interesse geweckt und Sie möchten Ihr Kind für eine Betreuung bei uns in der Einrichtung anmelden?

    Die Anmeldung für einen Betreuungsplatz in Neustadt a. Rbge. erfolgt über das zentrale Online-Anmeldeverfahren. Der Anmeldezeitraum für das kommende Kitajahr erfolgt immer zwischen dem 01. November des laufenden Jahres und dem 31. Januar des Folgejahres. Für eine Betreuung in unserer altersübergreifenden Gruppe sowie die Anmeldung für einen Frühdienst ist das Hochladen von Bedarfsnachweisen unerlässlich. Die anschließende Platzvergabe erfolgt in drei Vergaberunden. Die Platzvergabe für einen Betreuungsplatz erfolgt für alle Kinder nach einheitlichen Kriterien und berücksichtigt drei Bedarfsbereiche. Den Bedarf des Kindes, den Bedarf der Familie sowie individuelle Bedarfe der Familie. Eine unterjährige Vermittlung erfolgt ausschließlich über die zentrale Warteliste der Stadt Neustadt a. Rbge.

    Zum Anmeldeportal

Informationen:

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Kontakt:



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