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Krippe
Krippe
In unserer Kindertagesstätte "Löxterzwerge" können wir in unserer Wichtel-Gruppe bis zu 15 Kinder im Alter von einem Jahr bis drei Jahren betreuen.
Zur Orientierung und Sicherheit der Kinder beginnt jeder Tag bei uns mit einem Morgenkreis. unsere pädagogsichen Fachkräfte schaffen eine anregende, kindgerechte Umgebung und Freiräume, um sich entfalten zu können. In unserer Rolle beobachten, beraten und begleiten wir. Die Kita soll als Raum für eigene Erfahrungen und eigenes Ausprobieren erlebt werden. Gemeinsames Spielen, Basteln, Bauen, Erfinden, Erzählen, Singen, Projektarbeiten und zusammen Lachen, ist der beste Weg für Kinder, die Welt zu entdecken. Alle erleben und gestalten den Alltag gemeinsam.
Betreuungszeiten
Die Betreuung erfolgt das gesamte Jahr von Montag bis Freitag abzüglich einer dreiwöchigen Schließzeit im Sommer, welche in der Regel auf die letzten drei Sommerferienwochen fällt. Zu den 15 Schließtagen im Sommer kommen weitere 10 Tage, die als Brückentage, zwischen Weihnachten und Neujahr und für Fortbildungen für das pädagogische Personal genutzt werden. Eine Übersicht der Schließzeiten erhalten Sie immer rechtzeitig bei uns in der Kita.
Die Kernbetreuungszeit für unsere Krippengruppe umfasst eine Betreuungszeit von 08:00 - 15:00 Uhr.
Sofern ausreichend Bedarf und Platz zur Verfügung steht, kann zudem ein Frühdienst ab 07:00 Uhr angeboten werden. Der Bedarf für den Frühdienst muss durch Arbeitszeitbescheinigungen nachgewiesen und im städtischen Anmeldezeitraum (Nov - Jan des Folgejahres) über das Elternprotal für ein weiteres Kitajahr angemeldet werden. Ein Sonderdienst kommt nur zu stande, wenn ausreichend Personal vrohanden ist sowie eine Mindestbelegung von 50% der Gruppenstärke erreicht ist.
Tagesablauf
Wichtel:
07:00 - 08:00 Uhr Frühdienst
08:00 - 08:30 Uhr Beginn der Kernbetreuungszeit
08:30 - 09:00 Uhr Gemeinsames Frühstück
ab 09:00 Uhr Freispiel / Angebotszeit
10:00 - 10:45 Uhr Wickeln
10:45 - 11:00 uhr Kreis - gemeinsame Lieder und Spiele
11:00 - 11:30 Uhr Mittagessen
11:30 - ca. 14:00 Uhr
Mittagsschlaf/Wickeln
ab 11:45 Uhr Freispiel für die nicht- schlafenden Kinder
13:30 Uhr Aufräumen und Abschlusskreis, Snacken
14:00 - 15:00 Uhr Abholzeit
Betreuungsgebühren
Das Betreuungsentgelt richtet sich nach der Satzung über die Erhebung von Gebühren und die Benutzung der Kindertageseinrichtungen und sonstigen Einrichtungen der Stadt Neustadt a. Rbge. in der Fassung der 8. Änderung vom 05.09.2024.
8:00 Uhr - 16:00 Uhr (7 Stunden): 260,30 EUR 7:00 Uhr - 16:00 Uhr (8 Stunden): 292,30 EUR (Stand 08/2025)
Die Gebühr für die Versorgung mit Mittagessen beträgt pro Monat 75,00 EUR und wird zusammen mit der Betreuungsgebühr erhoben.
Eltern, die aus finanziellen Gründen nicht in der Lage sind, die Betreuungskosten selbst zu tragen, können bei der Stadt Neustadt a. Rbge. einen Antrag auf Kostenübernahme stellen. Für die Übernahme der Beiträge für die Mittagsverpflegung kann eine aktuelle BUT Berechtigung eingereicht werden.
Besuchen mehrere in einer Haushaltsgemeinschaft lebende Kinder gebührenpflichtig (ohne Berücksichtigung der Gebühren für die Mittagsverpflegung) eine Kindertagesstätte im Bereich der Stadt Neustadt a. Rbge. bzw. werden gebührenpflichtig in Kindertagespflege betreut, werden die Betreuungsgebühren nach §§ 10 oder 11 für das zweite Kind um 50 % monatlich,
für das dritte Kind um 75 % und für das vierte und jedes weitere Kind um 100 % ermäßigt. Die Reihenfolge der Ermäßigung richtet sich nach dem Lebensalter der Kinder. Den Antrag zur Geschwisterermäßigung finden Sie hier.Anmeldung
Wir haben Ihr Interesse geweckt und Sie möchten Ihr Kind für eine Betreuung bei uns in der Einrichtung anmelden?
Die Anmeldung für einen Betreuungsplatz in Neustadt a. Rbge. erfolgt über das zentrale Online-Anmeldeverfahren. Der Anmeldezeitraum für das kommende Kitajahr erfolgt immer zwischen dem 01. November des laufenden Jahres und dem 31. Januar des Folgejahres. Für eine Betreuung in unserer altersübergreifenden Gruppe sowie die Anmeldung für einen Frühdienst ist das Hochladen von Bedarfsnachweisen unerlässlich. Die anschließende Platzvergabe erfolgt in drei Vergaberunden. Die Platzvergabe für einen Betreuungsplatz erfolgt für alle Kinder nach einheitlichen Kriterien und berücksichtigt drei Bedarfsbereiche. Den Bedarf des Kindes, den Bedarf der Familie sowie individuelle Bedarfe der Familie. Eine unterjährige Vermittlung erfolgt ausschließlich über die zentrale Warteliste der Stadt Neustadt a. Rbge.
Informationen:
Kontakt:

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