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Fundtiere
Umgang mit Fundtieren
Der Finder oder die Finderin hat den Fund unverzüglich bei der zuständigen Fundbehörde (der Gemeinde) anzuzeigen und ist verpflichtet, das Fundtier bei der zuständigen Gemeinde oder auf Anordnung der Gemeinde bei einer von ihr bestimmten Stelle abzugeben. Die Gemeinde kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Einzelfall oder ständig Dritter bedienen; in der Regel erfolgt die Unterbringung in einem Tierheim.
Die Stadt Neustadt a. Rbge. hat diese Aufgabe an das Tierheim Wunstorf abgegeben.
Das Tierheim Wunstorf ist dauerhaft erreichbar. Bitte wenden Sie sich daher direkt an das Tierheim Wunstorf, um im Falle eines Fundtiers das weitere Vorgehen zu besprechen.
Alternativ können Sie sich innerhalb der Sprechzeiten an die Stadt Neustadt wenden. Die zuständigen Ansprechpartner werden Sie bezüglich des weiteren Ablaufs gerne unterstützen.
Wir möchten ausdrücklich darauf hinweisen, dass ohne unverzügliche Anzeige bei der Stadt Neustadt oder dem Tierheim Wunstorf die ggf. anfallenden Behandlungskosten nicht übernommen werden.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den ausführlichen Schilderungen auf der Internetseite des Tierheims Wunstorf:
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