Nahaufnahme. Eine Hand in einem blauen Latexhandschuh nimmt einen Rachenabstrich bei einer Person mit geöffnetem Mund.

Corona-Informationen

Corona-Informationen

Corona-Testpflicht entfällt zum 1. März 2023

Laut Informationen des Bundesgesundheitsministerium entfällt die Corona-Testpflicht zum 1. März 2023. Aufgrund der stabilen Infektionslage laufen zum 1. März fast alle Test- und Maskenpflichten aus. Darauf haben sich die Gesundheitsministerinnen und -minister von Bund und Länder verständigt. Lediglich für Arzt-, Krankenhaus- und Pflegeheimbesucher/innen soll weiterhin Maskenpflicht gelten.

Quelle: Bundesgesundheitsministerium, https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/test-und-maskenpflicht-fallen-bereits-zum-1-maerz-14-02-2023.html  Stand: 28.02.2023.


Aufgrund des Wegfalls der Corona-Testpflicht ist das Corona-Testzentrum in der Marktstr.
ab dem 01.03.2023 geschlossen.


Impfnachweis verloren?

Das niedersächsische Solziaministerium informiert:

Wer seinen Impfstatus nachweisen muss, aber die entsprechenden Unterlagen verloren hat, kann sich ab sofort direkt an das niedersächsische Sozialministerium wenden.

Bitte beachten Sie, dass KEINE Impfzertifikate verschickt, sondern lediglich eine Impfbescheinigung samt Chargennummer herausgegeben wird.

Für die Anfragen wenden Sie sich bitte direkt an: krims.zentrale@ms.niedersachsen.de

Folgende Angaben sind füßr die Bearbeitung notwendig:

  • vollständiger Name
  • Geburtsdatum
  • die zum Zeitpunkt der Impfung gültige vollständige Adresse
  • falls abweichend: die Adresse, an die der Nachweis verwendet werden soll
  • Impfdatum der (jeweiligen) Impfung(en) - zuzüglich der Angabe, um die wievielte Impfung es sich (jeweils) handelt
  • Impforte (Impfzentrum oder mobiles Impfteam, inkl. Stadt/Landkreis)

Für die Bearbeitung der Anforderung wird das Ministerium Verwaltungskosten i. S. d. AllGO in Höhe von ca. 50 EUR erheben.

Bitte beachten Sie, dass die Anfrage nur dann bearbeitet wird, wenn eine Verpflichtung zum Nachweis des Impfstatus besteht, bspw. wegen eines geplanten Auslandaufenthaltes.