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Corona-Testzentren
Corona-Testzentren
Wer hat Anspruch auf einen kostenlosen Schnelltest?
- Besucherinnen und Besucher und Behandelte oder Bewohnerinnen und Bewohner in unter anderem folgenden Einrichtungen:
- Krankenhäuser
- Rehabilitationseinrichtungen
- voll- und teilstationäre Pflegeeinrichtungen
- voll- und teilstationäre Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen
- Einrichtungen für ambulante Operationen
- Dialysezentren
- ambulante Dienste oder stationäre Einrichtung der Eingliederungshilfe
- Tageskliniken
- Entbindungseinrichtungen
- Obdachlosenunterkünfte
- Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerbern, vollziehbar Ausreisepflichtigen, Flüchtlingen und Spätaussiedlern
- Leistungsberechtigte, die im Rahmen eines Persönlichen Budgets nach dem § 29 SGB IX Personen beschäftigen, sowie Personen, die bei Leistungsberechtigten im Rahmen eines Persönlichen Budgets beschäftigt sind
- Pflegende Angehörige im Sinne des § 19 Satz 1 SGB XI
Für medizinisches Personal, das sich vor der Wiederaufnahme seiner Tätigkeit testen lassen muss, besteht weiterhin der Anspruch auf Testung. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern machen ihre Tests weiterhin in den Einrichtungen.
Ansprüche auf Testung bestehen für Besucherinnen und Besucher, Angestellte und Bewohnerinnen und Bewohner bzw. Patientinnen und Patienten von medizinischen Einrichtungen bis einschließlich 28. Februar 2023. Seit dem 16. Januar 2023 besteht kein Anspruch mehr auf kostenlose Bürgertestung zur „Freitestung“.
Quelle: Bundesgesundheitsministerium, https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus/nationale-teststrategie/coronavirus-testverordnung.html, Stand: 25.01.2022.
Testzentren in Neustadt a. Rbge.
KERNSTADT
Post-Apotheke, Testzentrum Marktstr. 32, 31535 Neustadt a. Rbge. (Testergebnisse auf deutsch und englisch)
Bürgertest (PoC-Antigenschnelltest): 3 Euro
Testungen für Personen ab 6 Jahre (für unter 6-Jährige bitte Anrufen unter 05032 98230)
PCR-Test: 79 Euro (bitte im Vorfeld Termin vereinbaren unter: 05032 98230)
Montag Von 08:30 bis 12:00 Uhr Von 14:00 bis 17:00 Uhr
Dienstag Von 08:30 bis 12:00 Uhr Von 14:00 bis 17:00 Uhr
Mittwoch Von 08:30 bis 12:00 Uhr Von 14:00 bis 17:00 Uhr
Donnerstag Von 08:30 bis 12:00 Uhr Von 14:00 bis 17:00 Uhr
Freitag Von 08:30 bis 12:00 Uhr Von 14:00 bis 17:00 Uhr
Samstag Von 09:00 bis 12:00 Uhr
Sonntag Von 10:00 bis 12:00 Uhr
Weitere Informationen
Arztpraxen, die testen, sind unter https://www.arztauskunft-niedersachsen.de/ases-kvn/ zu finden. In der Suchmaske muss unter „Besonderheiten“ das Wort „Corona-Schnelltests eingegeben werden.
Apotheken, die Schnelltests anbieten sind unter https://www.mein-apothekenmanager.de/ aufgelistet.