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Eisenbahn; Lärmaktionsplan

Zweite Beteiligungsphase zum Lärmaktionsplan ist gestartet


Bis zum 02. Januar 2024 können alle Menschen, die sich durch Schienenlärm gestört fühlen, an der Lärmaktionsplanung an Schienenwegen des Bundes mitwirken und sich zu ihren Lärmproblemen äußern.

Nach der Auswertung der ersten Beteiligungsphase hat das Eisenbahn-Bundesamt einen Entwurf seines Lärmaktionsplanes veröffentlicht und damit die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung initiiert. In dieser Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung können Bürgerinnen und Bürger den Entwurf bewerten und eine Rückmeldung zum Verfahren geben. Hierfür hat das Eisenbahn-Bundesamt die Beteiligungsplattform www.laermaktionsplanung-schiene.de freigeschaltet.

Die Öffentlichkeitsbeteiligung läuft noch bis zum 02. Januar 2024. Hintergrundinformationen zum Lärmaktionsplan finden Sie unter http://www.laermaktionsplanung-schiene.de/medienbereich.

Nach der Angabe des EBA haben über 11.000 Bürgerinnen und Bürger an der ersten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung teilgenommen. Erstmalig gab es eine gesonderte Beteiligungsmöglichkeit für Kommunen. Der Aufforderung des EBA zur Teilnahme sind über 300 Kommunen nachgekommen – auch die Stadt Neustadt a. Rbge. hat sich in dieser ersten Phase beteiligt.

Für mögliche Fragen oder Anregungen steht das Eisenbahn-Bundesamt unter der E-Mail-Adresse umgebungslaerm@eba.bund.de zur Verfügung. 

Postalische Anfragen gehen bitte unter dem Stichwort „Umgebungslärm“ an das Eisenbahn-Bundesamt, Heinemannstraße 6, in 53175 Bonn. Zuständig ist das Referat 53: Umgebungslärmkartierung, Lärmaktionsplanung und Geoinformation (Tel.: +49 228 9826-0, Fax: +49 228 9826-9199).