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Bebauungsplan Nr. 168 "Gewerbegebiet Moorgärten" Stadtteil Kernstadt
Bebauungsplan Nr. 168
"Gewerbegebiet Moorgärten",
Stadtteil Kernstadt
Ziele und Zwecke sowie wesentliche Auswirkungen der Planung
Das allgemeine Ziel der Planung ist, die Schaffung von Baugrundstücken für Gewerbebetriebe und Dienstleistungen in der Kernstadt zwischen der B 442 und der Bahnstrecke Hannover - Bremen. Ferner soll die Veranstaltungsausübung im Freizeit- und Erlebnishof planungsrechtlich gesichert werden.
Mit der Bauleitplanung wird vorrangig der Zweck verfolgt, die Ansiedlung von Gewerbe- und Dienstleistungsbetrieben zu fördern und neue Arbeitsplätze zu schaffen. Durch die planungsrechtliche Sicherung des Freizeit- und Erlebnishofes werden die Belange von Freizeit und Erholung erfüllt.
Ablauf des Aufstellungsverfahrens
Die Bauleitplanung wird im vollen Verfahren durchgeführt.
01.11.2021 | Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB |
18.11.2022 bis 02.12.2022 | Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB |
18.11.2022 bis 19.12.2022 | Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB |
16.06.2025 | Veröffentlichungsbeschluss |
08.09.2025 bis 09.10.2025 |
Veröffentlichung/Öffentliche Auslegung mit Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2
BauGB und Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB |
Planungsunterlagen
Ansprechperson
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