Bebauungsplan Nr. 168 "Gewerbegebiet Moorgärten" Stadtteil Kernstadt


Bebauungsplan Nr. 168
"Gewerbegebiet Moorgärten",
Stadtteil Kernstadt


Ziele und Zwecke sowie wesentliche Auswirkungen der Planung

Das allgemeine Ziel der Planung ist, die Schaffung von Baugrundstücken für Gewerbebetriebe und Dienstleistungen in der Kernstadt zwischen der B 442 und der Bahnstrecke Hannover - Bremen. Ferner soll die Veranstaltungsausübung im Freizeit- und Erlebnishof planungsrechtlich gesichert werden.

Mit der Bauleitplanung wird vorrangig der Zweck verfolgt, die Ansiedlung von Gewerbe- und Dienstleistungsbetrieben zu fördern und neue Arbeitsplätze zu schaffen. Durch die planungsrechtliche Sicherung des Freizeit- und Erlebnishofes werden die Belange von Freizeit und Erholung erfüllt. 

Ablauf des Aufstellungsverfahrens

Die Bauleitplanung wird im vollen Verfahren durchgeführt. 

01.11.2021Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
18.11.2022 bis
02.12.2022
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
18.11.2022 bis 19.12.2022 Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
16.06.2025Veröffentlichungsbeschluss
08.09.2025 bis
09.10.2025
Veröffentlichung/Öffentliche Auslegung mit Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und 
Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB

Planungsunterlagen

Bekanntmachung

  

Planzeichnung 

  

Begründung

 

  

Abwägungstabelle

  

Schalltechnische Untersuchung

  

Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag

   

CEF-Maßnahmen für die Zauneidechse

   

Geotechnischer Bericht

  

Machbarkeitsstudie RRB

  

Technische Untersuchung des Bodens

  

Altlastenverdacht


  

Verkehrstechnische Untersuchung

  

Kompensationsvertrag

  

Ansprechperson

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Dienstag Von 08:00 bis 13:00 Uhr

Donnerstag Von 13:00 bis 16:00 Uhr

Freitag Von 08:00 bis 12:00 Uhr

Unsere Mitarbeitenden sind auch außerhalb der Sprechzeiten telefonisch erreichbar.