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Bebauungsplan Nr. 813 "Westlich der Ortsmitte", Stadtteil Otternhagen
Bebauungsplan Nr. 813 "Westlich der Ortsmitte", Stadtteil Otternhagen
Ziele und Zwecke sowie wesentliche Auswirkungen der Planung
Ziele des Bebauungsplans sind
> Die Schaffung von neuen Baugrundstücken, um den Bedarf am Wohnbauland im Stadtteil Otternhagen im Rahmen der Eigenentwicklung zu decken.
> Realisierung von dorftypischen, freistehenden Einfamilienhäusern (Einzel- und Doppelhäuser) am Siedlungsrand von Otternhagen,
> Die Schaffung einer planungsrechtlichen Voraussetzung das Mehrfamilienhaussegment bedarfsgerecht zu bedienen
> Sicherung einer Fuß- und Radwegeverbindung in das benachbarte nördlich gelegene Quartier sowie in die künftige Erweiterung im Süden.
Die Planung hat den Zweck, den Bedarf an neuen Wohngrundstücken im Stadtteil Otternhagen zu decken.
Die Planung ist notwendig, um die planungsrechtliche Voraussetzung für die Realisierung von neuem Wohnbauland im derzeitigen Außenbereich zu schaffen.
Ablauf des Aufstellungsverfahrens
Die Bauleitplanung wird im vollen Verfahren durchgeführt.
19.12.2022 | Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB |
03.02.2023 bis 17.02.2023 | Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB |
03.02.2023 bis 06.03.2023 | Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB |
17.03.2025 | Veröffentlichungsbeschluss |
12.05.2025 bis 16.05.2025 |
Veröffentlichung/Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB mit Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB |
Planungsunterlagen
Ansprechperson
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