Bebauungsplan Nr. 813 "Westlich der Ortsmitte", Stadtteil Otternhagen


Bebauungsplan Nr. 813 "Westlich der Ortsmitte", Stadtteil Otternhagen


Ziele und Zwecke sowie wesentliche Auswirkungen der Planung

Ziele des Bebauungsplans sind

> Die Schaffung von neuen Baugrundstücken, um den Bedarf am Wohnbauland im Stadtteil Otternhagen im Rahmen der Eigenentwicklung zu decken.

> Realisierung von dorftypischen, freistehenden Einfamilienhäusern (Einzel- und Doppelhäuser) am Siedlungsrand von Otternhagen,

> Die Schaffung einer planungsrechtlichen Voraussetzung das Mehrfamilienhaussegment bedarfsgerecht zu bedienen

> Sicherung einer Fuß- und Radwegeverbindung in das benachbarte nördlich gelegene Quartier sowie in die künftige Erweiterung im Süden.

Die Planung hat den Zweck, den Bedarf an neuen Wohngrundstücken im Stadtteil Otternhagen zu decken.

Die Planung ist notwendig, um die planungsrechtliche Voraussetzung für die Realisierung von neuem Wohnbauland im derzeitigen Außenbereich zu schaffen.


Ablauf des Aufstellungsverfahrens

Die Bauleitplanung wird im vollen Verfahren durchgeführt.


19.12.2022Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
03.02.2023 bis
17.02.2023
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
03.02.2023 bis
06.03.2023
Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
17.03.2025Veröffentlichungsbeschluss
12.05.2025 bis
16.05.2025
Veröffentlichung/Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
mit Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und 
Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB

Planungsunterlagen

Bekanntmachung

  

Planzeichnung

  

Begründung

  

Abwägungstabelle

  

Baugrunduntersuchung

   

Umweltbericht

  

Untersuchung der Brutvögel

  

Kompensationsvertrag

  

Ansprechperson

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Dienstag Von 08:00 bis 13:00 Uhr

Donnerstag Von 13:00 bis 16:00 Uhr

Freitag Von 08:00 bis 12:00 Uhr

Unsere Mitarbeitenden sind auch außerhalb der Sprechzeiten telefonisch erreichbar.