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Flächennutzungsplanänderung 45 "Edeka-Markt Hagen", Stadtteil Hagen
Flächennutzungsplanänderung Nr. 45 "Edeka-Markt Hagen", Stadtteil Hagen
Ziele und Zwecke sowie wesentliche Auswirkungen der Planung
Allgemeine Ziele der 45. Änderung des Flächennutzungsplans ist der Neubau eines Lebensmittelnahversorgers (großflächiger Einzelhandel) zur Sicherung der wohnortnahen Grundversorgung im Stadtteil Hagen. Ziel ist gleichzeitig, eine nachhaltige Nachnutzung für das ehemalige Raiffeisen-Grundstück zu ermöglichen und damit die bereits baulich genutzten und versiegelten Flächen einer neuen Nutzung zuzuführen.
Die 45. Änderung hat den Zweck, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Ersatzneubau eines Lebensmittelmarktes zu schaffen, um einem bestehenden Betrieb im Stadtteil Hagen die Möglichkeit der Modernisierung und Erweiterung zu bieten und die wohnortnahe Grundversorgung langfristig zu sichern.
Der Änderungsbereich ist im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Neustadt a. Rbge. als „gemischte Baufläche“ dargestellt. Um die geplante Nutzung mit einem großflächigen Einzelhandelsbetrieb, der der Nahversorgung dient, zu ermöglichen, wird die Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich. Die zulässigen Nutzungen werden im vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 514 „Edeka-Markt Hagen“ konkretisiert, der im Parallelverfahren zur 45. Änderung aufgestellt wird.
Ablauf des Aufstellungsverfahrens
16.06.2025 | Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB |
07.07.2025 bis 21.07.2025 | Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB |
09.07.2025 bis 15.08.2025 | Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB |
Planungsunterlagen
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