Kindertagespflege

Kindertagespflege - Was ist das?

In der Regel werden die Kinder im Haushalt der Kindertagespflegeperson, in Großtagespflegestellen oder im Haushalt der Eltern betreut. Betreut werden können Kinder im Alter von 0 - 14 Jahren, wobei der Betreuungsschwerpunkt in der Altersgruppe der 0 - 3 -Jährigen liegt.

Darüber hinaus dient die Kindertagespflege als ergänzendes Angebot zum Kindergarten, Hort und Schule. Hier deckt die Kindertagespflege Randzeiten ab, die durch die jeweiligen Einrichtungen nicht geleistet oder angeboten werden können

Informationen für Eltern

Kindertagespflege ist ein gleichwertiges Betreuungsangebot zur Kita und bedeutet professionelle, individuelle und flexible Betreuung in kleinen Gruppen und familiären Rahmen. Die Kindertagespflegeperson begleitet, unterstützt und fördert Ihr Kind in seiner Entwicklung und dem gemeinsamen Erleben seiner Umwelt. Maximal kann eine Tagespflegeperson fünf Kinder gleichzeitig betreuen und in Großtagespflegestellen maximal zehn Kinder. Alle Kindertagespflegepersonen, die über das Familien Service Büro vermittelt werden, haben eine gültige Pflegeerlaubnis und eine umfangreiche Qualifizierung absolviert. Durch Fachberatung, regelmäßige Fortbildungen, Vernetzung und Austausch untereinander, sichern und erweitern die Tagespflegepersonen die Qualität ihrer Arbeit fortlaufend.

Voraussetzung für die Vermittlung in Kindertagespflege ist jeweils:
- Rechtsanspruch ab dem 1. Geburtstag
- Berufstätigkeit, Ausbildung, Studium der Eltern
- Teilnahme der Eltern an einer Maßnahme, z.B. des Jobcenters
- die Notwendigkeit der Betreuung als erziehungsunterstützende Maßnahme/Hilfe

Hierzu berät und informiert das Familien Service Büro Eltern gern ausführlich und individuell.

Informationen für Kindertagespflegepersonen

Die Arbeit als Kindertagespflegeperson ist interessant, vielseitig und Sie sind selbständig tätig. Wenn Sie Interesse haben, beraten wir Sie gern umfassend.

Den Tagespflegepersonen steht das Familien Service Büro mit fachlicher Beratung und Begleitung  z.B. in Form von regelmäßigen Treffen zur Seite.

Über das Familien Service Büro erfolgt außerdem die Gebühren - und Entgeltfestlegung und deren Verwaltung für die Eltern und Tagespflegepersonen. Die Gebühren und Entgelte richten sich nach den benötigten Betreuungszeiten. Darüber hinaus ist die Erstattung von Unfallversicherungsbeiträgen und hälftigen Kranken-, Pflege- und Alterssicherungsbeiträgen möglich.

Voraussetzung für die Vermittlung von Tageskindern durch die Stadt Neustadt a. Rbge. ist eine gültige Pflegeerlaubnis der Tagesmütter/väter. Diese Pflegeerlaubnis wird nach Überprüfung der persönlichen Eignung und der Wohnverhältnisse durch das Jugendamt der Region Hannover erstellt.

Außerdem benötigt der/die Bewerberin als TPP ein ärztliches Attest und ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis. Auch alle anderen im Haushalt gemeldeten Personen über 18 Jahre benötigen ein erweitertes Führungszeugnis.

Ein weiteres Qualitätsmerkmal umfasst die Qualifizierung der Tagespflegepersonen. Die qualifizierte Pflegeerlaubnis kann bei verschiedenen Bildungsträgern erworben werden. In diesen Kursen, mit einem Umfang von 300 Stunden, werden umfassende Kenntnisse und Inhalte der Kindertagespflege vermittelt. Zudem muss ein 1. Hilfe – Kurs für Kinder/Säuglinge absolviert werden.

Ansprechpersonen

Keine Mitarbeitende gefunden.

Sprechzeiten

Dienstag Von 08:00 bis 13:00 Uhr

Donnerstag Von 13:00 bis 16:00 Uhr

Freitag Von 08:00 bis 12:00 Uhr

Unsere Mitarbeitenden sind auch außerhalb der Sprechzeiten telefonisch erreichbar.