Sanierungsgebiet

Sanierungsgebiet - Was heißt das? 

Das Sanierungsgebiet ist ein fest umrissenes Gebiet, in dem die städtebauliche Sanierungsmaßnahme durchgeführt wird. Es wurde durch die förmliche Sanierungssatzung am 12.05.2022 beschlossen und im Sinne einer zweckmäßigen Durchführung der Sanierung abgesteckt. Einbezogen sind die folgenden drei Teilbereiche: Zentrale Innenstadt einschließlich Herzog- Erich-Allee und Amtsgerichtsparkplatz, der Entwicklungsbereich Kleine Leine (nördlich der Ecksteinmühle bis zum Hafen) sowie der Entwicklungsbereich Nord-West (Bahnhofsumfeld). Die Sanierungssatzung können Sie hier einsehen und herunterladen. Sie ist mit Bekanntmachung am 1. Juli 2022 in Kraft getreten. 

Durch die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes und den Einsatz von Städtebauförderungsmitteln können im Sanierungsgebiet Maßnahmen unterschiedlichster Art finanziell gefördert werden. Dies können sowohl städtische Maßnahmen im Bereich des Hoch- und Tiefbaus aber auch private Modernisierungsmaßnahmen an Gebäuden oder Wohnumfeldmaßnahmen sein. Für private Maßnahmen, die der Umsetzung der Sanierungsziele dienen, können direkte Zuschüsse oder auch indirekte steuerliche Vorteile in Anspruch genommen werden. Voraussetzung ist immer der Abschluss eines Modernisierungsvertrages zwischen Stadt und Eigentümer. 

Wer eine Maßnahme im Sanierungsgebiet plant, sollte sich (vor Beginn!) bei der Stadt Neustadt a. Rbge. informieren, ob eine finanzielle Fördermöglichkeit besteht. Bereits begonnene Maßnahmen können nachträglich nicht mehr gefördert werden! 

Was ist in einem Sanierungsgebiet zu beachten?

In einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet unterliegen bestimmt Rechtsgeschäfte, Vorhaben bzw. Maßnahmen der Genehmigungspflicht entsprechend den §§ 144 und 145 des Baugesetzbuches. Danach müssen Eigentümerinnen und Eigentümer eine Genehmigung bei der Stadt einholen, wenn sie z. B.

  • ein Grundstück verkaufen, teilen oder ein Erbbaurecht bestellen wollen, 
  • eine Hypothek aufnehmen oder eine Baulast eintragen wollen, 
  • einen Miet- oder Pachtvertrag auf die Dauer von mehr als einem Jahr abschließen wollen, 
  • ein Gebäude errichten oder abbrechen wollen oder eine Änderung der Nutzung von Gebäuden beabsichtigen, 
  • an bestehenden Gebäuden Instandsetzungen oder Modernisierungen vornehmen wollen  die den Wert wesentlich steigern oder die Fassade verändern – dies gilt auch, wenn für die Baumaßnahme keine Baugenehmigung erforderlich ist, 
  • Werbeanlagen anbringen wollen. 

Weitere Informationen zur Innenstadtsanierung und zu den Vorteilen der Sanierung für Privatpersonen finden Sie in unserem Flyer "Information zur Innenstadtsanierung Neustadt am Rübenberge"

Fragen und Anregungen

Sie haben noch Fragen zur Innenstadtsanierungen und Anregungen zum Projekt? Dann schreiben Sie uns. Wir freuen uns auf einen konstruktiven Austausch mit Ihnen. 

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