Nahaufnahmke der Flagge mit dem Stadtwappen Hintergrund blau-weiß

Bahnübergang Siemensstraße

Bauleitplanverfahren Bahnübergang Siemensstraße: Beteiligung gestartet


Hier finden Sie nochmal den offiziellen Bekanntmachungstext:

Flächennutzungsplanänderung (FNPÄ) Nr. 46 und Flächennutzungsplanergänzung (FNPE) Nr. 11 „Straßenüberführung Bahntrasse südlich Kernstadt“, Kernstadt Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

und

Bebauungsplan Nr. 175 „Straßenüberführung Bahntrasse südlich Kernstadt“, Kernstadt Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Neustadt a. Rbge. hat in seiner Sitzung am 29.08.2022 die Aufstellung, die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planungen und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 2 Abs. 1, § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) beschlossen. Allgemeine Zwecke und Ziele der Planungen der o. g. beiden Bauleitverfahren sind, die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Ersetzung des höhengleichen Bahnübergangs Siemensstraße durch ein Straßenbrückenbauwerk, die Verbesserung der Sicherheit des Verkehrs und die Verbesserung der Anbindung der südwestlichen Kernstadt an die östliche Kernstadt, sowie für die FNPÄ Nr. 46 und FNPE Nr. 11, die Änderung der Flächennutzungsplan-Darstellungen entsprechend dem rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 136 „In der Kassebeern“ und die Darstellung der beabsichtigten Art der Bodennutzung für ehemals von der Genehmigung des Flächennutzungsplans ausgenommenen Flächen.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gibt Gelegenheit, sich vor Ausarbeitung der Entwürfe über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu informieren und sich zu den vorgebrachten Inhalten zu äußern. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt gem. § 3 Abs. 1 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) durch Veröffentlichung im Internet in der Zeit

von Freitag, 23.09.2022 bis einschließlich Montag, 24.10.2022

auf der Internetseite der Stadt Neustadt a. Rbge. (www.neustadt-a-rbge.de) unter „Leben in Neustadt/ Bauen & Wohnen/ Bauleitplanung/Öffentlichkeitsbeteiligung“. (Auskunft erteilt Frau Zerr).

Zusätzlich liegen die Planunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 PlanSiG bei der Stadt Neustadt a. Rbge., Nienburger Str. 31, Haupteingang, 31535 Neustadt a. Rbge., während der Öffnungszeiten (Mo. u. Di. von 8 bis 16 Uhr, Do. von 8 bis 17 Uhr und Mi. u. Fr. von 8 bis 12 Uhr) öffentlich aus. Aufgrund der Corona-Pandemie müssen die geltenden Sicherheits- und Hygieneregeln beachtet werden. Bitte informieren Sie sich vorab auf der Internetseite der Stadt Neustadt a. Rbge. (www.neustadt-a-rbge.de) unter Öffnungszeiten & Kontakt und Corona-Virus oder unter der Tel. 05032-84-0 über das aktuelle Hygienekonzept und die pandemiebegründeten Rahmenbedingungen zu der öffentlichen Auslegung. Die Planunterlagen können auch bei Frau Schütte telefonisch unter Tel. 05032-84-213 oder per E-Mail unter uschuette@neustadt-a-rbge.de angefordert werden. Stellungnahmen können während der o. g. Auslegungsfrist vorgebracht werden. Sie sind schriftlich, elektronisch oder zur Niederschrift bei der Stadt Neustadt a. Rbge. einzureichen. Eine Niederschrift kann während der Sprechzeiten in der Stadtplanung, Theresenstraße 4, 31535 Neustadt a. Rbge. (Di. von 8 bis 13 Uhr, Do. von 13 bis 16 Uhr und Fr. von 8 bis 12 Uhr) oder mit telefonischer Terminvereinbarung bei Frau Schütte erfolgen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über dieses Bauleitverfahren unberücksichtigt bleiben (§ 3 Abs. 2 S. 2 und § 4 a Abs. 6 BauGB). Es wird um Beachtung der „Informationen zur Datenverarbeitung“ gebeten, die auf dem o. g. Pfad der städtischen Internetseite stehen.

STADT NEUSTADT A. RBGE.
Der Bürgermeister
Dominic Herbst