965 A - "Questhorst, 1. Bauabschnitt" Bordenau

965 A - "Questhorst, 1. Bauabschnitt" Bordenau

Ziel der Planung ist die Schaffung von Wohnbauflächen zur bedarfsgerechten Entwicklung des Stadtteiles Bordenau unter Berücksichtigung der Nutzung vorhandener Infrastruktur. Das Plangebiet, wie auch die gesamte Ortslage von Bordenau, sind vom Flugbetrieb des Militärflugplatzes Wunstorf und des Verkehrsflughafens Hannover-Langenhagen betroffen. Die größte Belastung durch Fluglärm wird dabei wegen der direkt über Bordenau verlaufenden Flugverfahren und den durch die Flugplatznähe bedingten geringen Überflughöhen durch den Militärflugplatz Wunstorf verursacht. Hierzu können die unten aufgeführten Schallgutachten zum Bauleitplanverfahren eingesehen werden.  Die Berechnungsgrundlagen werden aufgrund des hohen inhaltlichen Umfanges hier nicht bereitgestellt und können auf Anfrage eingesehen werden.

Des Weiteren ist ein Link zu der Verordnung über die Festsetzung eines Lärmschutzbereiches für den militärischen Flugplatz Wunstorf beigefügt.

Ablauf des Aufstellungsverfahrens

01.12.2014
Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
09.01.2015 bis 23.01.2015
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB
19.05.2017 bis 26.06.2017
Öffentliche Auslegung des Planentwurfs gem. § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB
04.03.2021Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB
03.04.2021Rechtskraft des Bauleitplans gem. § 6 Abs. 5 BauGB bzw. § 10 Abs. 3 BauGB

Verfügbare Dokumente

Ansprechperson

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