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Ehrenamt; Gericht; Schöffen

Schöffenwahl: 59 Personen aus dem Stadtgebiet gesucht


Nach Beratung in den Ortsräten schlagen der Rat der Stadt Neustadt bzw. der Jugendhilfeausschuss der Region Hannover doppelt so viele Kandidaten (118), wie an Schöffen benötigt werden, dem Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht Neustadt vor. Dieser wählt in der zweiten Jahreshälfte 2023 aus diesen Vorschlägen die Haupt- und Hilfsschöffen.

Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die im Gebiet der Stadt Neustadt a. Rbge. wohnen und am 01.01.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen.

Schöffen sollten über soziale Kompetenz, Lebenserfahrung und Menschenkenntnis verfügen. Schöffen in Jugendstrafsachen sollten in der Jugenderziehung über besondere Erfahrung verfügen.

Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt Unparteilichkeit, Unvoreingenommenheit, Verantwortungsbewusstsein, Objektivität sowie geistige Flexibilität und gesundheitliche Eignung aufgrund der manchmal recht anstrengenden Sitzungen. Juristische Kenntnisse sind für das Amt nicht erforderlich.

Schöffen müssen ihre Rolle im Strafverfahren kennen, über Rechte und Pflichten informiert sein und sich über die Ursachen von Kriminalität und den Sinn und Zweck der angedachten Strafe Gedanken gemacht haben. Sie müssen bereit sein, Ihre Zeit zu investieren um sich ein Bild über das ereignete Geschehen machen zu können, ob es sich wirklich so ereignet haben könnte und beurteilen in wie weit welche Strafe angebracht sein könnte.

Schöffen sind den Berufsrichtern gleichberechtigt. Wer die persönliche Verantwortung für eine mehrjährige Freiheitsstrafe, für die Versagung von Bewährung       oder für einen Freispruch wegen mangelnder Beweislage nicht übernehmen kann, sollte das Schöffenamt nicht anstreben.

Interessenten können sich für das Schöffenamt in Erwachsenenstrafsachen bei der Stadt Neustadt a. Rbge, Bürgerservice, Theodor-Heuss-Str. 18, 31535 Neustadt a. Rbge. bis zum 30.03.2023 bewerben, sowie für das Jugendschöffenamt bis zum 15.02.2023.
Bewerbungsformulare stehen auf der Homepage der Stadt zur Verfügung: https://www.neustadt-a-rbge.de/stadtpolitik/wahlen/schoeffenwahl-2023/

Im Verfahren zur Aufstellung der Vorschlagslisten haben die Ortsräte ein Mitsprachrecht. Ihnen werden die Bewerbungen aus ihren Ortschaften zum nächsten Sitzungstermin vorgelegt. Es wird daher empfohlen, Bewerbungen baldmöglichst einzureichen.