Nahaufnahmke der Flagge mit dem Stadtwappen Hintergrund blau-weiß

Ehrenamt

Schlichten statt richten:
Werden Sie Schiedsperson!


Sie möchten Konflikte im Neustädter Land lösen und damit einen wertvollen Beitrag zum Gemeinwohl leisten? Dann bewerben Sie sich bis zum 26.08.2023 als Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk III.

Spezielle Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Mitzubringen sind gesunde Menschenkenntnis, Lebenserfahrung, Geduld, die Fähigkeit zur Abfassung von schriftlichen Protokollen und Vergleichen sowie die Bereitschaft, an Aus- und Fortbildungsveranstaltungen teilzunehmen.

Das Amt der Schiedsperson ist ein Ehrenamt. Durch die Berufung zur Schiedsperson wird kein Beschäftigungsverhältnis mit der Stadt Neustadt begründet.

Gemäß § 4 Abs. 1 des Niedersächsischen Gesetzes über gemeindliche Schiedsämter wählt der Rat der Stadt Neustadt a. Rbge. die Schiedsperson auf 5 Jahre. Die Berufung zur Schiedsperson erfolgt durch den Direktor des Amtsgerichts.

Das Amt kann nicht bekleiden, wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt.

In das Amt soll nicht berufen werden, wer

1.            das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet hat;

2             nicht in dem Bezirk des Schiedsamtes wohnt;

3.            durch gerichtliche Anordnung in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.

Interessenbekundungen mit kurzem Lebenslauf richten Sie bitte bis 26.08.2023 an:

Stadt Neustadt a. Rbge.
SG Stadtbüro
z. H. Frau Rauhut
Theodor-Heuss-Straße 18
31535 Neustadt a. Rbge.

Für Rückfragen steht Ihnen Frau Rauhut unter der Tel.-Nr. 05032/84-105 gern zur Verfügung.

Ausführliche Informationen über das Schiedsamt gibt es auch auf www.schiedsamt.de, der Internetseite des Bunds Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V.