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Ehrenamt; Schöffen

162 Menschen haben Interesse am Schöffenamt


Schöffen sitzen neben Berufsrichtern am Richtertisch und wirken bei Gerichtsverhandlungen an der Feststellung der Täterschaft und Festsetzung der Strafe mit.

Interessierte Personen konnten sich bis zum 30. März bei der Stadt Neustadt a. Rbge. bewerben. Das Interesse der Neustädterinnen und Neustädter war überwältigend. Die Stadt konnte 162 eingegangene Bewerbungen zählen, von den 160 Personen die ausgeschriebenen Befähigungen besaßen um auf die Vorschlagsliste zu gelangen, die am 4. Mai auf der Tagesordnung des Rates der Stadt Neustadt a. Rbge. als Beschlussvorlage erscheinen wird.

In der kommenden Woche, vom 8. bis 12. Mai 2023 findet die Auslegung der Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen im Erwachsenenstrafrecht für die Amtsperiode 2024 bis 2028 im Stadtbüro in der Theodor-Heuss-Str. 18 in Neustadt a. Rbge. statt. Am 30. Mai 2023 soll die Übergabe der Vorschlagsliste inklusive eingegangener Einwände an das Neustädter Amtsgericht erfolgen.

Die Stadt Neustadt a. Rbge. dankt allen Bewerberinnen und Bewerbern für die damit verbundene Bereitschaft, das verantwortungsvolle Ehrenamt eines Schöffen übernehmen zu wollen.

Für das Jugendschöffenamt war die Bereitschaft zur Übernahme des Ehrenamtes etwas verhaltener. Die Stadt Neustadt konnte der Region Hannover eine Liste mit 28 Bewerberinnen und Bewerbern (hier waren 50 Personen gefordert) übermitteln.