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Interessensbekundungsverfahren

Stadt sucht Behindertenbeauftragte(n)


Dazu hofft die Stadtverwaltung auf das Engagement ehrenamtlicher Personen. Gleichzeitig zu der Stelle der/des Behindertenbeauftragen wird auch die Stelle der Stellvertretung ausgeschrieben.
Zur Verwirklichung einer umfassenden Teilhabe, Gleichstellung und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung und zur Wahrnehmung der Interessen der Einwohnerinnen und Einwohner mit Behinderung gibt es seit 2019 die Stelle der/des
ehrenamtliche/n Beauftrage/n für Menschen mit Behinderung in Neustadt am Rübenberge.
Zu den Aufgaben von der/dem Behindertenbeauftragen gehören laut Satzung (Stand 01.03.2023):

  • Die Anregung für Konzepte, Projekte und Aktionen an den Rat, die Fachausschüsse und auch Unternehmen und Institutionen (z. B. Inklusion im Sport; Inklusion in Wohnprojekten; Barrierefreiheit im öffentlichen Raum und in öffentlichen Gebäuden, insbesondere Schulen)
  • Einbringung von Anträgen, Empfehlungen und Stellungnahmen in den Ausschuss für Jugend, Soziales, Integration und Teilhabe
  • Regelmäßiger Bericht im Ausschuss über die Arbeit der/des Behindertenbeauftragten, mindestes einmal jährlich
  • Koordination von Anliegen und Anregungen der Menschen mit Behinderungen und ihrer in der Stadt Neustadt a. Rbge., tätigen Organisationen sowie Weiterleitung der Anliegen an die zuständigen Stellen der Verwaltung
  • Anregung von Maßnahmen, welche die Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen abbauen und deren Entstehen entgegenwirken, die barrierefreie und gleichberechtige Lebensbedingungen für Menschen mit Behinderungen in Neustadt a. Rbge. schaffen.
  • Mitwirkung bei der Verbesserung der Situation behinderter Kinder und Jugendlicher in Kindertagesstätten und Schulen und der Teilhabe behinderter Erwachsener in Beruf, Sport und Kultur
  • Zusammenarbeit mit Gesprächskreisen und/oder Selbsthilfegruppen sowie mit in der Behindertenarbeit tätigen Gremien und Organisation sowie Behindertenbeauftragen auf örtlicher und überörtlicher Ebene.
  • Beratung von Menschen mit Behinderung und ihren Angehörigen 

Um sich auf die Stelle der/des Behindertenbeauftragten und/oder der Stellvertretung zu bewerben gelten folgende Voraussetzungen:

  • Vollendung des 18. Lebensjahr und festen Wohnsitz in der Kommune Neustadt a. Rbge.
  • Berufliche oder ehrenamtliche Tätigkeit und/oder persönliche Biografie und/oder persönliches Engagement, welches zur Ausübung der Tätigkeit befähigt
  • Darstellung der eigenen Interessen für die Ausübung der Tätigkeit
  • Abgabe der Interessenbekundung bis zum Anmeldeschluss am 20.10.2023, in der Nienburger Str. 31, beim Fachdienst 52 in der Suttorfer Straße 8, 31535 Neustadt oder per Post an:

Stadt Neustadt am Rübenberge
Fachdienst Soziale Arbeit
Nienburger Str. 31
31535 Neustadt a. Rbge.

Für die Darstellung der eigenen Biographie und der Interessen, welche zur Tätigkeit befähigen sollen, ist es möglich diese persönlich in der Suttorfer Str. 8, 31535 Neustadt a. Rbge. vorzutragen und protokollieren zu lassen. Termine hierfür können
telefonisch unter der 05032 84-239 oder per E-Mail tschacht@neustadt-a-rbge.de vereinbart werden.

Wenn Sie Interesse an dem Amt der/des Behindertenbeauftragen oder der Stellvertretung haben, können Sie die Dokumente, ab dem 19.09.2023 bei den oben genannten Adressen abholen oder hier herunterladen. Bei Fragen können sich interessierte Bürgerinnen und Bürger an Herrn Schacht vom Fachdienst Soziale Arbeit wenden (05032 84-239, tschacht@neustadt-
a-rbge.de)