Landtagswahl 2013

Landtagswahl 2022

Der 19. Niedersächsische Landtag wird am 09. Oktober 2022 gewählt. Die Amtszeit der Abgeordneten beträgt fünf Jahre. Aus ihrer Mitte wählen die Abgeordneten den Ministerpräsidenten; dieser ernennt die Minister seiner Landesregierung.

Als unmittelbar von den Bürgern gewählte Vertretung ist der Landtag das oberste Verfassungsorgan des Landes Niedersachsen. Allein der Landtag verabschiedet die Landesgesetze, beschließt den Haushalt, wirkt an der Regierungsbildung mit und kontrolliert die Landesregierung.


Wahlgrundsätze

Bei der Wahl des Niedersächsischen Landtages gelten die gleichen Grundsätze, wie sie bei der Bundestagswahl gelten. Also auch hier zwei Stimmen, Erst- und Zweitstimmen, Fünfprozenthürde. Wer in einem Wahlkreis gewählt ist, behält aber seinen Sitz auch dann, wenn seine Partei weniger als fünf Prozent der Zweitstimmen erhält. Der Landtag besteht (ohne eventuelle Überhang- und Ausgleichsmandate) aus 135 Abgeordneten.

87 davon werden direkt in den Landtagswahlkreisen Niedersachsens gewählt. Die übrigen Sitze werden den Parteien entsprechend ihrem Zweitstimmenanteil nach dem d´Hondtschen Verfahren zugeteilt.

Eine Partei, die in den Wahlkreisen mehr Sitze erringt als ihr nach ihrem Gesamtstimmenergebnis zusteht, behält diese Sitze (Überhangmandate). In diesem Fall wird die Gesamtzahl der Landtagsmandate (135) um die doppelte Zahl der Überhangmandate erhöht und die Sitzverteilung wird auf der Grundlage der erhöhten Sitzzahl neu berechnet. So wird (und dies ist eine Abweichung zur Bundestagswahl) der "Vorsprung" einer Partei, der sich durch Überhangmandate ergibt, neutralisiert.

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