175 - "Straßenüberführung Bahntrasse südliche Kernstadt" Kernstadt

175 - "Straßenüberführung Bahntrasse südliche Kernstadt" Kernstadt

Mit dieser Aufstellung des Bebauungsplans wurde gleichzeitig der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren geändert (und ergänzt).

Der höhengleiche Bahnübergang an der Siemensstraße soll aufgehoben werden, weil die Schrankenschließzeiten durch hohe Auslastung im Bahnverkehr bereits jetzt extrem hoch sind und künftig noch steigen werden. Ein Planfeststellungsverfahren kann zur Herstellung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau einer neuen Straßenüberführung als Ersatz für den höhengleichen Bahnübergang nicht angewendet werden. Insofern ist die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich. Ziele des Bebauungsplans sind:

  • Die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau einer Straßenbrücke als Ersatz für den aufzuhebenden höhengleichen Bahnübergang Siemensstraße,
  • die Sicherheit und Leichtigkeit für den motorisierten Individualverkehr, Radfahr- und Fußgängerverkehr zu verbessern,
  • die Anbindung der südwestlichen Kernstadt zu den östlichen Stadtteilen und den südöstlichen Infrastruktureinrichtungen (Schulzentrum, Krankenhaus) sowie zu den überörtlichen Verkehrswegen B 442 und B 6 zu sichern und zu verbessern.

Ablauf des Aufstellungsverfahrens

29.08.2022Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
28.04.2023 bis 30.05.2023Öffentliche Auslegung des Planentwurfs gem. § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB
08.11.2023 bis 22.11.2023Erneute beschränkte Auslegung des Planentwurfs gem. § 4a Abs. 3 S. 4 BauGB
07.12.2023Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB
01.02.2024Rechtskraft des Bauleitplans gem. § 6 Abs. 5 BauGB bzw. § 10 Abs. 3 BauGB

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